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Börsenlexikon

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In unserem Börsenlexikon finden Sie Erklärungen zu wichtigen Fachbegriffen aus der Welt der Finanzen.


Börsenlexikon

Unser Börsenlexikon erläutert die wichtigsten Begriffe rund um die Börse und sollte keine Fragen offen lassen. Falls Sie dennoch einen Begriff vermissen, schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir nehmen den Begriff dann gern auf.

A

Abschreibung – Nach IAS (35.5, 38.7) die planmäßige Verteilung der Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Vermögensgegenstandes über dessen Nutzungsdauer.

Ad-hoc-Publizitätspflich – Die Ad-hoc-Publititätspflicht ist die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, Informationen, die den Kurs der eigenen Wertpapiere maßgeblich beieinflussen könnten, unverzüglich zu veröffentlichen. Geregelt wird diese Verpflichtung durch § 15 Wertpapierhandelsgesetz. Veröffentlicht werden muss in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder in einem überregionalen und öffentlich zugänglichen elektronischen Medium.

Agio – oder auch Aufgeld bezeichnet einen Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers. Dieser Aufschlag wird meist in Prozent ausgedrückt. Das Agio und der Nennwert ergeben dann den Ausgabepreis. Das Gegenteil von Aufgeld oder Agio ist das Disagio oder Abgeld. Bei Investmentfonds deckt das Agio in der Regel die Vertriebskosten des Anbieters. Üblich ist ein Agio zwischen 0,25 % und 1,00 % für Geldmarktfonds, 2,50 % bis 4,00 % für Rentenfonds und 3,00 % bis 6,50 % für Aktienfonds.

Aktie – ist ein Wertpapier. Mit der Aktie übernimmt der Inhaber einen Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Gleichzeitig erwirbt er die damit verbundenen Rechte. Dazu gehört das Recht Hauptversammlungen zu besuchen und dort abzustimmen. Das deutsche Aktiengesetz kennt unterschiedliche Formen von Aktien. Die Inhaberaktie, die Namensaktie und die Vorzugsaktie.

Aktienanleihe – Der Herausgeber einer Schuldverschreibung behält sich das Recht vor, die Begebung unter im einzelnen genau festgelegten Bedingungen durch Lieferung von Aktien zu tilgen. Im Gegensatz zu den üblichen festverzinslichen Wertpapieren weisen die Aktienanleihen einen höheren Nominalzins aus. Denn während der Anleger in bei einem festverzinslichen Wertpapier sein eingesetztes Kapital bei Fälligkeit zu 100 Prozent zurückerhält, ist dies bei Aktienanleihen nicht unbedingt der Fall.

Aktienfonds – ist ein Investementfonds, der das Geld der Anleger in Aktien investiert. In Deutschland sind mehrere tausend Fonds zum Vertrieb zugelassen. Aktienfonds können sich auf Branchen, Länder oder andere Schwerpunkte konzentrieren. Das Risiko des einzelnen Anlegers wird durch die Streuung, also die Vielzahl der unterschiedlichen Aktien in einem Fonds, reduziert.

Aktiengesellschaft – oder kurz: AG. Form der Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Anteilseigner auf ihre Kapitalbeteilung, die durch die ausgegebenen Aktie repräsentiert wird, beschränkt ist. Die Geschäfte der Aktiengesellschaft werden durch den Vorstand geführt und durch den Aufsichtsrat, der auch den Vorstand bestellt, überwacht.

Aktienindex – Anhand eines Musterdepots (Aktienkorb) errechnete statistische Kennzahlen über die Entwicklung der erfassten Aktienkurse an einer oder mehreren Börsen. Der Stand des jeweiligen Index hat (wie die Erfahrung zeigte) für Kauf- und Verkaufsentscheidungen eine erhebliche Bedeutung. Auch gelten Gesamtmarkt-Indizes (wie etwa der DAX) weithin als Konjunkturbarometer.

Alpha – Rendite-Kennziffer. Ist die mittlere Rendite eines Titels oder Portefeuilles größer als vom Marktrisiko aus gesehen erwartet, dann ist der Alpha-Wert positiv, andernfalls negativ.

Amtlichter Handel – Darunter versteht man den Handel von Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Die Unternehmen müssen, bevor sie zugelassen werden, eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt die so genannte Publikationspflicht. Die Kursfeststellung erfolgt über amtlich zugelassene Makler. Die Kurse müssen in einem Kursblatt veröffentlich werden. Daneben gibt es jedoch inzwischen dank der elektronischen Medien eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten über die Kursentwicklung.

Anlagegrenzen – Nach dem KAGG darf ein Fonds maximal 5 % – in Ausnahmefällen bis zu 10 % – des Fondsvermögens ist ein einzelnes Wertpapier investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens Rechnung getragen werden, nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen.

Anlagepolitik – Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens eines Fonds durch das Management. Dieses setzt sich Anlageziele, zum Beispiel eine Rendite zu erwirtschaften die über der Entwicklung eines Referenzindex‘ liegt. Die Anlagepolitik wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden dabei Grundsatz-Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie Absicherungen gegen Kursverluste getroffen.

Anlagevermögen – Im Anlagevermögen werden dauerhafte Vermögensgegenstände eines Unternehmens erfasst. Das können z. B. Maschinen oder Büroeinrichtungen sein. Das Anlagevermögen gliedert sich in der Regel in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen. Das Anlagevermögen wird auch als Buchwert angesetzt, der die Substanz einer Firma widerspiegeln soll. Notiert eine Aktie unter dem auf sie rechnerisch entfallenden Buchwert, ergibt sich für den Anleger die Chance, einen Gewinn zu erzielen, falls diese Unterbewertung an der Börse irgendwann anerkannt wird.

Anleihe –  ist der umfassende Begriff für Schuldverschreibungen, also: festverzinsliche Wertpapiere, aber auch Nullkupon-Anleihen, Länderanleihen etc. Es gibt sowohl öffentliche Anleihen- also Schuldverschreibungen des Bundes, der Länder oder Kommunen – als auch Industrieanleihen. Unter den Begriff fallen im Grunde auch Pfandbriefe der Hypothekenbanken. Bei einer festverzinslichen Anleihe wird der Zinssatz über die gesamte Laufzeit nicht verändert im Gegensatz zur variabel verzinslichen Anleihen. Hierbei wird der Zinssatz periodisch der aktuellen Marktanlage angepasst. In der Regel sind Anleihen zum Börsenhandel zugelassen. Die aktuelle Rendite der Papiere richtet sich dann nach dem Kapitalmarktzinsniveau. Der Kurs einer Anleihe kann daher sowohl sinken als auch steigen. Grundsätzlich gilt: Steigende Zinsen führen zu fallenden Kursen und umgekehrt. Langlaufende Papiere und Anleihen weisen historisch betrachtet die höchsten Kursschwankungen aus, was durch die Hebelwirkung bei längeren Zeiträumen bedingt ist. Je näher die Endfälligkeit einer Anleihe rückt, desto geringer werden die durch Veränderungen des Kapitalmarktzinses ausgelösten Kursschwankungen, da zum Verfalltag die Anleihe in der Regel zum Nennwert zurückgezahlt wird.

Anleihearten – Anleihen können vom Grundsatz her nach der Art des Emittenten unterschieden werden: Staatsanleihen sind Anleihen der öffentlichen Hand und genießen in der Regel eine höhere Bonität, da Staaten die Höhe ihrer Einnahmen durch hoheitliche Akte beeinflussen können. Schuldverschreibungen werden meist von Kreditinstituten des öffenltich-rechtlichen Sektors (z. B. Landesbanken), Industrieanleihen werden von Unternehmen emittiert. Auslandsanleihen stammen von ausländischen Emittenten.

Anleihemarkt – ist der Platz, an dem Anleihen an der Börse gehandelt werden. Im Gegensatz zum Aktienmarkt wird meistens nur ein Kurs pro Tag festgestellt. Zu diesem werden dann alle vorhandenen Kauf- und Verkaufsaufträge abgerechnet, wobei der Kurs in der Höhe zustande kommt, bei welcher die höchstmögliche Zahl von Kauf- und Verkaufsaufträgen abgewickelt werden kann.

Anteilswert – Der Begriff kommt aus der Geldanlage in Fonds. Das Vermögen des jeweiligen Fonds geteilt durch die ausgegebenen Anteile ergibt den Wert eines Anteils. Diesen bezeichnet man auch als Net-Asset-Value oder Inventarwert. Dieser ist mit dem Rücknahmepreis identisch. Der kann sich täglich verändern, denn er richtet sich nach den Kursen der im Fonds enthaltenen. In der Regel wird der Anteilspreis eines Fonds täglich festgestellt. Man spricht dabei vom Pricing, welches in der Regel von hierauf spezialisierten Dienstleistern vorgenommen wird. Kostenbewusste Fonds lassen deshalb den Anteilswert nur einmal wöchentlich feststellen, da die hierdurch eingesparten Kosten den Anlegern zugute kommen.

Antizyklisches (Anlage-) Verhalten – Investiert wird, wenn die Kurse gefallen, verkauft wird dann, wenn die Kurse wieder gestiegen sind. Bei diesem Verhalten ist das Timing besonders wichtig. Anderenfalls ist die Gefahr groß, dass zu früh gekauft wird, dann muss man entweder Verluste realisieren oder aussitzen. Verkauft man in einer Aufwärtsbewegung zu früh, können mögliche Gewinne nicht realisiert werden.

AS-Fonds – oder auch Altersvorsorge-Fonds sind eine vom Gesetzgeber seit dem April 1998 in Deutschland zugelassen und seit Ende 1998 angebotene besondere Form von Investmentfonds, bei der neben den üblicherweise zugelassenen Wertpapieren auch in Immobilien investiert werden darf. Zwar gibt es vorgeschriebenen Bandbreiten für die Investition in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Immoblien. Diese sind allerdings relativ weit gesteckt. In der Praxis führt dies dazu, dass AS-Fonds wegen der unterschiedlichen Ausnutzungen der Bandbreiten kaum miteinander vergleichbar sind. In der Praxis führen AS-Fonds entgegen ursprünglicher Annahmen eher ein Schattendasein. Die Anleger haben diese Form der Mischung unterschiedlicher Anlageprodukte nicht angenommen.

Asset-Allocation – ist der nach Währungen, Ländern, Branchen und Einzeltiteln differenzierte Vermögensverwaltungsansatz, z. B. bei Investmentfonds oder Vermögensverwaltungen. Untersuchen zurfolge leistet die Einzeltitelauswahl nur einen sehr geringen (laut Experten weniger als 5 % betragenden) Beitrag zur Performance. Vielmehr kommt es darauf an, eine sinnvolle Streuung der Vermögenswerte nach Ländern, Währungen und Branchen vorzunehmen. Breite Streuung begrenzt das Verlustpotential und vermeide unnötige Volatilität. Zur Asset-Allocation gehört auch die Entscheidung über den Anteil an Aktien, Renten und Cashpositionen am Gesamtportfolio. Jedoch muss zunächst Klarheit darüber bestehen, welche Anlageziele verfolgt werden. Je nachdem, ob konserativ, ausgewogen oder eher dynamisch investiert werden soll, ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Asset-Allocation. Eine breite Streuung auch kleinere Anlagebeträge ist am sinnvollsten über einen sogenannten Dachfonds möglich. Die Entscheidung, in welcher Kategorie investiert wird, sollte ein Anleger anhand einer Risikoprofil-Analyse vorbereiten.

Ausgabeaufschlag – siehe Agio

Ausgabepreis – nennt man den um das Agio erhöhten Inventarwert oder Rücknahmepreis eines Investmentfonds. Die englische Bezeichnung für Ausgabepreis lautet offer.

Ausländische Fonds – Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschriedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden: – Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen, – nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen, – alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen. Registrierte Auslandsfonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht-registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.

Ausländische Quellensteuer – in einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer, durch die die Erträge gemindert werden. Anleger können im Rahmen der Steuerveranlagung über die Anlage AUS die auf die ausländische Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen beziehnungsweise als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften angesetzt werden, soweit mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtanlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich. Gegenüber dem deutschen Fiskus könne aber nur 15 % angerechnet werden. Im Falle einer höheren Quellensteuer muss sich der Anleger die Steuern vom Quellensteuerstaat zurückholen.

Auslandsfonds – Investmentfonds, die von Investmentgesellschaften im Ausland aufgelegt wurden. Dabei kann die ausländische Gesellschaft durchaus eine Tochter einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft sein.

Ausschüttende Fonds – Im Gegensatz zu thesaurierenden Fonds werden bei diesen Anlagen die dem Fonds zugeflossenen, ordentlichen und gegebenenfalls auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilsinhaber ausgeschüttet. Ordentliche Erträge von Wertpapierfonds sind Dividenten und/oder Zinsen, außerordentliche Erträge sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt und veröffentlicht. Der Anteilspreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Fonds werden häufig mit einer ausschüttenden und eine thesaurierenden Tranche aufgelegt. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile.

Auszahlungsplan (Entnahmeplan) – nennt man den regelmäßigen Verkauf von Anteilen aus einen Investmentvermögen, wobei jeweils so viele Anteile verkauft werden, dass der Verkaufserlös einer gleichbleibenden hohen Betrag ergibt. Wegen des mit einem Auszahlungsplan verbundenen negativen Cost-averaging-Effektes sollte man Auszahlungspläne nicht zu Lasten volatiler, also stark schwankender Investmentfonds vereinbaren. Vielmehr empfiehlt es sich, den für die nächsten Jahre benötigten Anteil in einen konserativen Fonds umzuschichten und nur für längerfristige nicht benötigte Anteile einen eher dynamischeren Fonds wählen.

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B

Bären, Bearish, Bärenmarkt – Wird an den Börsen mit fallenden Kursen gerechnet, so wird die Stimmung als „bearish“ bezeichnet. Der entsprechende Markt wird „Bärenmarkt“ genannt. Der Bär symbolisiert fallende Kurse, weil er mit der Pranke von oben nach unten schlägt.

Baisse – Deutlich sinkende Aktienkurse über einen längeren Zeitraum. Das Gegenteil der Baisse ist die Hausse.

Belegschaftsaktie – sind Aktien, die von Mitarbeitern einer AG gezeichnet werden können oder bereits gezeichnet worden sind. Die Anteile, die an die Mitarbeiter ausgegeben werden, werden meist zu einem unter dem aktuellen Börsenkurs liegenden Kurs an die Mitarbeiter verkauft. Dafür müssen sich die Mitarbeiter verpflichten, die Aktien über einen längeren Zeitraum zu halten, häufig mehrere Jahre. Diese Sperrfrist nennt man auch Lock up-Period. Über Belegschaftsaktien sollen Mitarbeiter am unternehmerischen Erfolg beteiligt werden.

Benchmark – Referenzwert an dem der Erfolg eines Investments gemessen werden kann. Fonds geben oft einen bestimmten Index als Referenzwert oder Benchmark an. So kann der Erfolg der Fondsmanager überprüft werden. Als Benchmark eignen sich bekannte große Indizes. Beispielsweise Dow Jones, S&P 500, Dax, Nemax oder andere. Wenn es sich beispielsweise um gemischte Fonds handelt, kann die Benchmark auch aus verschiedenen Indices zusammengesetzt werden.

Bestens – Orderzusatz bei einem Verkaufsauftrag eines Wertpapiers. Der Verkäufer will den bestmöglichen Kurs erhalten. Es setzt aber mit diesem Zusatz kein Limit. Das Gegenteil bei einem Kaufauftrag heißt billigst. Für den Anleger ist ein Verkauf ohne Limit oft mit einem Risiko verbunden. Es ist nicht garaniert, dass der Auftrag zum Tageshöchstkurs abgewickelt wird. Bei markengen oder volatilen Papieren kann daher der Ausführungskurs unter der Erwartung des Investors liegen.

Beta – Die Kennziffer Beta misst die Volatilität eines Investments in Bezug auf eine Maßgröße (Benchmark). Das Beta ist das relative Maß der Anpassung des Ertrages einer Investition an die Veränderungen der zugeordneten Benchmark-Erträge. Mittels des Betas lassen sich Aussagen über das Risiko eines Fonds im Vergleich zu seinem Index treffen. Generell impliziert ein positives Beta, dass mit einem Anstieg des Index‘ auch ein Anstieg des Fondspreises verbunden ist, während ein negatives Beta ein Sinken des Fondspreises impliziert. Ist der Wert des Beta größer Eins, sind die implizierten Kursschwankungen des Fonds größer als die des Vergleichindexes; ist der Wert kleiner Eins, so ist der Fonds im Verhältnis zur Benchmark weniger volatil.

Beta-Faktor – gibt an, wie hoch die Schwankungsbreite eines Wertpapiers im Verhältnis zum Gesamtmarkt ist. Wenn eine Aktie oder ein Investmentfondsanteil einen hohen Betafaktor hat, wird der Kurs des Papiers stärker steigen als der gesamte Markt. Fällt hingegen der Gesamtmarkt, wird das Papier sehr viel deutlicher verlieren. Allerdings kann der Betafaktor immer nur für einen breits vergangenen Zeitraum ermittelt werden. Rückschlüsse, die hieraus für das zukünftige Kursverhalten dieses Papiers gezogen werden, müssen dementsprechend nicht richtig sein. Die allgemeine Marktentwicklung wird beim Betafakor gleich 1 gesetzt. hat ein Wertpapier also den Betafaktor 1,5, so wird erwartet, dass das betreffende Papier die Entwicklung des Gesamtmarktes um 50 Prozent schlägt. Der höchte Betafakor ist mit 2 festgelegt.

Bilanz – ist der buchhalterische Abschluss eines Geschäftsjahres. In ihr werden zu einem Stichtag (in der Regel der 31.12. eines Jahres – ansonsten spricht man von einem „abweichenden Geschäftsjahr“) Vermögen und Kapital einer Gesellschaft gegenüberstellt. Das Vermögen oder auch die Aktiva sollen Aufschluss über die konkrete Verwendung der Mittel geben, das Kapital oder auch die Passiva verdeutlichen die Ansprüche der Fremd- und der Eigenkapitalgeber, zum Beispiel der Aktionäre.

Bilanzsumme – Die Bilanzsumme ist das Ergebnis der Addition aller Aktiv- oder Passivwerte einer Bilanz.  Sie gibt Anhaltspunkte für die Einordnung eines Unternehmens nach Größenklasse, ist ansonsten aber nicht überaus aussagekräftig.

Billigst – Wird bei der Erteilung einer Wertpapierkauforder kein Limit erteilt, erklärt sich der Anleger bereit, Angebot am Markt zu jedem Kurs zum Zeitpunkt der Ausführung zu akzeptieren. Gefährlich kann eine solche Auftragsvergabe für den Börsianer bei sehr „engen“, umsatzschwachen Werten sein. Dies kann zum Kauf zu einem sehr ungünstigen Kurs führen, weil zum einen aufgrund der spärlichen Zahl der Aufträge auf beiden Seiten des Marktes die Kurse stark streuen können. Zum anderen kann sich aufgrund der geringen Stückzahlen leicht ein Nachfrageüberhang bilden, der den Kurs rasch nach oben treibt.

Blue Chip – Als „Blue Chips“ oder Standardwerte werden umsatzstarke Aktien großer Unternehmen bezeichnet, auf deren Kursentwicklung führende Indizes beruhen. Sie zeichnen sich durch ein hohes Handelsvolumen und eine höheres Engagement instuitutioneller Investoren aus. Die Kursschwankungen fallen in der Regel geringer aus, besonders zwischen aufeinanderfolgend gestellten Kursen im Handelsverlauf. Blue Chips an der deutschen Börsen sind etwa BASF, Siemens, Volkswagen oder Allianz.

Börse – Als Börsen werden Märkte bezeichnet, auf denen bestimmte handelbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen, Unternehmensanteile, Kreditverbriefungen usw.) gehandelt werden. Oftmals wird das Wort synonym für Aktienbörsen gebraucht. Die wichtigste Aktienbörse der Welt ist die New York Stock Exchange an der Wall Street. Weiter wichtige Handelsplätze sind Tokio, London, Hongkong und die amerikanische Nasdaq. In Deutschland ist besonders im Aktienhandel die Deutsche Börse in Frankfurt führend, wohingegen Stuttgart sich im Optionsscheinhandel, Hamburg im Fondshandel und Hannover im Warenterminhandel etabliert haben. Daneben gibt es noch Regionalbörsen in Köln-Düsseldorf, Berlin-Bremen und München.

Börsenaufsicht – Der Handel an der Börse wird in der Regel von staatlichen Institutionen überwacht. Sie ermitteln beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten und verhängen Sanktionen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen, denen der Handel unterliegt.

Börsenordnung – Vorschriften für den Ablauf des Handels in den jeweiligen Segmenten (in Deutschland an der Wertpapierbörse: amtlicher Markt, geregelter Markt, Freiverkehr) und Kanälen (Parketthandel, elektronischer Handel). Die bezügliche Börsenordnung bedarf in Deutschland gemäss § 13, Abs. 5 BörsG der Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde.

Börsenprospekt – Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Zu diesem Zweck muss bei Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten Handelssegmenten ein Börsen- oder Emissionsprospekt vorgelegt werden. Dieser muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz uvm. Falsche oder unzutreffende Angaben können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten begründen.

Bonds – festverzinsliche Wertpapiere (Rentenpapiere)

Bonität – Allgemein der gute Ruf, das allseitige Ansehen, das positive Image, welche ein Wirtschaftssubjekt (Privathaushalt, Unternehmen, auch: ein Staat) im geschäftlichen Bereich geniesst. Die Kreditwürdigkeit (Borgkraft) eines Darlehnsnehmers. Kreditwürdig ist ein Schuldner, wenn man davon ausgehen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen aus einem Darlehn zuverlässig erfüllen kann und will. Siehe Amortisation, negative, Basel-II, Borgkraft, Erstraten- Verzugsklausel, Information, asymmetrische, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditqualität, Kreditspread, Kreditzusage, unwiderrufliche, Negativauslese, Rating, Rating- Agentur, Realkredit, Risikokontrolle, Risikomanagement, Scoring, Zinshöhe.

Bottom-Up-Ansatz – Anlagestrategie von Aktien-Investmentfonds-Managern, bei der zunächst das Wachstumspotential einzelner Unternehmen analysiert wird. Anschließend werden die Chancen in der entsprechenden Branche und im Gesamtmarkt bewertet. Dieser Analyse ist Grundlage der Transaktionsentscheidung im konkreten Fall.

Branchen-Fonds – Investmentfonds, dessen Vermögen ausschließlich oder überwiegend in Aktien einer bestimmten Branche (Industriezweig oder Wirtschaftsektor) angelegt wird, zum Beispiel in Rohstoff- oder Biotechnologie-Aktien.

Brief – Kurszusatz, der mit dem Symbol „B“ angezeigt wird. Zum angegebenen Kurs lagen nur Verkaufsangebote im entsprechenden Wertpapiere vor, Umsatz kam mangels Nachfrage aber nicht zustande (vgl. Kurszusätze). Das Zeichen „bB“ (bezahlt Brief) zeigt an, dass Aufträge abgewickelt wurden, jedoch nach wie vor Angebot besteht.

Briefkurs – Der Preis bzw. Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Geldkurse der Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Für die Begriffe Briefkurs und Geldkurs werden auch oft die englischen Begriffe „Ask“ und „Bid“ verwendet.

Bruttodividende – Gewinnausschüttung vor dem Abzug von Steuern.

Bruttosozialprodukt – Heute Bruttonationaleinkommen genannt, misst das Bruttosozialprodukt das Einkommen der Inländer einer Volkswirtschaft. Früher als Maßzahl für den Reichtum einer Volkswirtschaft und in seiner Veränderung der Wachstumsrate zugrundeliegend, wurde es vom Bruttoinlandsprodukt abgelöst. Dieses gibt die im Land erwirtschafte Leistung an, unabhängig vom Wohnsitz der Wirtschaftssubjekte. Das Bruttosozialprodukt missachtet auf diese Weise die ins Ausland geflossenen Einkommen und rechnet die aus der übrigen Welt empfangenen Einkommen hinzu.

Bulle, Bullish, Bullenmarkt – Wird an den Börsen mit stiegenden Kursen gerechnet, so wird die Stimmung als „bullish“ bezeichnet.  Der entsprechende Markt wird „Bullenmarkt“ genannt. Der Bulle gilt als Sinnbild der Aufwärtsbewegung, weil er stets mit den Hörnern von unten nach oben stößt.

BVI-Methode – Verfahren zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds, die vom Verband der Fondsbranche, dem BVI Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaft, verwendet wird. Dabei werden die Kosten der Anlage wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren nicht berücksichtigt. Die so errechnete Wertentwicklung eines Fonds entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis, ermöglicht jedoch den Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichem Anlageschwerpunkt, ohne dass diese durch die Gebührengestaltung verzerrt wird.

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C

Call – Der Zeitraum von der Markteröffnung bis zum Marktschlusses im Terminhandel an einer Börse. Kaufoption. Der Käufer eines Calls erwirbt das Recht (jedoch nicht die Verpflichtung) innert eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Anzahl eines Gutes (Devisen, Effekten, Waren) zu einem im voraus festgelegten Kurs (Ausübungspreis) zu kaufen. Siehe Derivate, Long Call, Option, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Short Call, Strip, Straddle.

CAPM – Capital-Asset-Pricing-Model. Diese Portfolio-Theorie besagt, dass in effizient funktionierenden Märkten, wo jede Information bereits in die Preise eingeflossen ist, ein Mehr an Ertrag nur durch ein Mehr an Risiko erkauft werden kann.

Cash-Flow – Der Cash-Flow ist eine aus dem angelsächsischen Raum stammende Gewinnkennzahl der Unternehmensanalyse. Er beschreibt die Veränderung der liquiden Mittel in einer Abrechnungsperiode. Seine Höhe ergibt sich im Wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuss, Steuern vom Ertrag und Einkommen, Abschreibungen sowie Veränderungen der langfristigen Rückstellungen. Aus seiner Höhe und Entwicklung lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität der Finanzierung eines Unternehmens ziehen. Eine wichtige Größe zur Aktienanalyse ist das KCV (Kurs-Cash Flow-Verhältnis).

Chart – Schaubilder in Kurvenform zur Verdeutlichung der Kursentwicklung eines Wertes (Währung, Wertpapiere, Waren, Terminkontrakte) an der Börse. Manche Analysten („Chartisten“) leiten aus solchen Diagrammen (meist unter Berücksichtung auch anderer Faktoren) Kursprognosen ab. Siehe Analyse, technische, Astro-Prognose, Bollinger Bänder, Fibonacci-Folge, Fortschritt-Rückschritt-Zahl, Histogramm, Kartierung, Investment Research, Modellunsicherheit, Random-Walk-Hypothese, Strichdiagramm.

Chartanalyse – Mit Hilfe der Chartanalyse versucht der Trader über eine Fülle von unterschiedlichsten Verfahren, Kursprognosen aus Kursverläufen der Vergangenheit (beispielsweise Trends) abzuleiten, um geeignete Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkte für seine Trades definieren zu können. Verschiedene Indikatoren sollen die Vorhersagen der Chartanalyse untermauern. Diese Form der praktischen Finanzanalyse ist heute aufgrund der Popularisierung in den Medien unter den Anlegern weit verbreitet.Die Chartanalyse bezieht weder betriebs- noch volkswirtschaftliche Fundamentaldaten mit ein, da sie von der Annahme ausgeht, dass alle für die Anlageentscheidung wichtigen Informationen schon im Kurs (Chart) enthalten (eingepreist) sind.

Clearstream – Das Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG Clearstream entstand im Jahr 2000 aus der Fusion der internationalen Abwicklungsorganisation Cedel International und der Deutsche Börse Clearing AG, die bis zum Wechsel der Trägerschaft von den deutschen Kreditinstituten zur Deutschen Börse AG im Jahr 1997 Deutsche Kassenverein AG hieß. Clearstream obliegt die zentrale Verwaltung und Verwahrung von Wertpapiergeschäften bzw. Effekten in Deutschland. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Durchführung des Wertpapiergiroverkehrs, die Wertpapierleihe und insbesondere die Abwicklung der an der Börse getätigten Geschäfte. Dazu gehören auch der Einzug und die Verteilung von Erträgnissen (Kopus) der verwahrten Wertpapiere.

Cost-Average-Effekt – Der Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) beschreibt die Folge der Verteilung einer Investition in eine Anlage über einen längeren Zeitraum. In diesem Fall werden bei fallenden Kursen mehr Anteile und bei steigenden Kursen weniger Anteile erworben, so dass die Anteile zu einem Durchschnittspreis erworben werden, der zwar über dem günstigtsen Preis der Betrachtungsperiode, aber auch unter dem ungünstigsten Preis liegen. Dadurch wird das Problem des richtigen Einstiegszeitpunktes (Timing) auf einen Zeitraum ausgedehnt, wodurch zwar die Folgen von Timing-Fehler verringert, aber auch gleichzeitig Vorteile des richtigen Timings verspielt werden. Damit nivelliert sich auch der Ertrag der Investition.

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E

Effekten – Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare Wertpapiere. Zu ihnen zählen Aktien, Anleihen aber auch Derivate oder Optionsanleihen. Vertretbarkeit besteht dann, wenn die gehandelten Effekten eines Emittenten austauschbar sind, das heißt einheitlich nach Gattung, Stückzahl oder Nennwert bestimmt sind.

Effektenlombardkredit – Unter einem Effektenlombardkredit wird die Beleihung von Wertpapieren verstanden. Diese können in der Regel nicht bis zum vollen Nominal- bzw. Kurswert beliehen werden (Anleihen in der Regel zu 80 und Aktien zu 50 Prozent). Sofern der Wert der Sicherheiten unter das Volumen des in Anspruch genommenen Kredits fällt, kann der Kreditgeber Nachschuss verlangen. Kommt der Kreditnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Kreditgeber berechtigt, das Depot ganz oder teilweise zu liquidieren.

Effektive Stücke – Physisch aufgelegte Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein. In der Zeit des weitgehend elektronischen Wertpapierhandels sind effektive Lieferungen ungebräuchlich geworden.

Effektivverzinsung – Die Effektivverzinsung gibt die reale Verzinsung eines Investments oder Kredits an, nach Abzug aller Nebenkosten wie dem Agio und anderen Gebühren. Gegenteil: Nominalverzinsung.

Eigenhandel – Wertpapierorders einer Bank auf eigene Rechnung.

Eigenkapitalquote – Die Eigenkapitalquote errechnet sich als Prozentanteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Bezogen auf ein Investment vermag eine niedrige Eigenkapitalquote die Rentabilität des eingesetzten (Eigen-)Kapitals zu erhöhen. Dieser Zusammenhang wird als Hebel- oder Leverage-Effekt bezeichnet. Indes erhöht dies auch die Risiken, da auf das aufgenommene Fremdkapital auch bei einem Fehlschlagen des Investments Zins und Tilgung zu entrichten sind.

Emerging Markets – Vgl. Schwellenländer.

Emission – Eine Emission bezeichnet den Prozess des Auf-den-Markt-Bringens von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen.

Emissionsinstitut – Eine Emissionsinstitut ist ein Kreditinstitut, das die Emission eines Wertpapiers durchführt.

Emittent – Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren. Bei Aktien handelt es sich dabei um Unternehmen; bei Anleihen kann es sich um Unternehmen, öffentliche Körperschaften, den Staat und andere Institutionen handeln.

Entnahmeplan – Entnahmeplan- oder Auszahlungspläne sind praktisch das Gegenstück zu Sparplänen. Im Rahmen eines Entnahmeplans werden regelmäßig feste Beträge aus dem angelegten Vermögen an den Anleger ausbezahlt. Dabei ist zu entscheiden zwischen Entnahmepläne mit oder ohne Kapitalverzehr.

Eröffnungskurs – Erster festgestellter Kurs nach Eröffnung des Börsenhandels.

Indizierte Erträge – Bei der Berechnung indizierter Erträge werden die Erträge eines Investements von einem festgelegten Indexwert ausgehend berechnet. Indizierte, monatliche Erträge werden zur Ermittlung statistischer Daten wie der Standardabweichung, Alpha, Beta, R-Quadrat benötigt. Des weiteren kann mit Hilfe der Erfolg unterschiedlicher Investments in einem bestimmten Zeitraum verglichen werden.

Erträge – Erträge mehren den Unternehmenserfolg durch einen Wertzugang aufgrund der Erstellung oder den Verkauf von Gütern. Er muss dabei nicht unmittelbar zahlungswirksam werden. Unterschieden werden ordentliche und außerordentliche Erträge. Mit Erträgen werden auch unscharferweise Gewinne bezeichnet. So werden in der Fondsbranche Zins- und Dividendeneinnahmen als ordentliche Erträge im Gegensatz zu außerordentlichen Erträge aus dem Verkauf von Anteilen sowie Erlösen aus Bezugsrechten bezeichnet. Ordentliche Erträge aus Fondsinvestment unterliegen vollständig der Steuerpflicht.

Ertragssteuern – Ertragssteuern werden nach HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen. Es handelt sich dabei um diejenigen Steuern, deren Bemessungsgrundlage das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) ist.

ETF – Abkürzung für Exchange Traded Funds. Dabei handelt es sich im enegern Sinne um Fonds, deren Vermögensstruktur an die Zusammensetzung und interne Gewichtung eines Index‘ gebunden ist und die jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können. Beim An- und Verkauf wird lediglich ein vergleichsweise deutlich geringere Differenz (Spread) berechnet. Inzwischen werden auch einige aktive gemanagte Fonds, die über die Börse handelbar sind, als ETFs bezeichnet. Im Zuge des verstärkten Börsenhandels klassischer Investmentfonds hat sich damit die Trennung zwischen den beiden Investmentkategorien mittlerweile vermischt. Im Januar 2007 waren rund 215 ETFs in Deutschland zum Handel zugelassen, davon waren 188 Indexfonds, also ETFs im engeren Sinne.

Eurex – Die Eurex entstand Ende 1998 durch den Zusammenschluss der Deutschen und der Schweizer Terminbörse als gemeinsame Plattform für den Handel mit Optionen und Futures. Sie ist inzwischen die weltweit größte Terminbörse und der führende Abwickler des Wertapapierhandels in Europa.

Euribor – European Interbank Offered Rate. Es handelt sich dabei um den Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen mit einer festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten verlangen. Er ist bei variabel verzinslichen Euro-Anleihen der wichtigste Referenzzinssatz.

Europäische Zentralbank (EZB) – Die EZB hat am 1. Januar 1999 die geldpolitische Verantwortung von den nationalen Notenbanken der Eurozone übernommen. Sie ist Nachfolger des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und nach deutschem Vorbild unabhängig von Weisungen politischer Instanzen. Wesentliches Entscheidungsgremium ist der Rat der EZB. Diesem gehören die Präsidenten der Notenbanken der Euro-Teilnehmerländer und das Direktorium der EZB an. Das sechsköpfige Direktorium ist die Geschäftsführung des Instituts. Die Leitlinien der europäischen Geldpolitik werden vom Rat festgelegt. Die EZB formt das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) zusammen mit den nationalen Notenbanken der Euro-Teilnehmerländer. Der Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt am Main.

Europäisches Währungssystem (EWS) – Als Vorläufer des Euro regelte das EWS die Wechselkurse zwischen den jeweiligen Währungen und sollte vor der Einführung einer Einheitswährung diese Kurse in ein stabiles Verhältnis zueinander bringen. Die Kurse durften nur in einer engen Bandbreite schwanken und mussten von den Notenbanken der Mitgliedsstaaten in diesen Bandbreiten gehalren  werden.

Exchange Traded Funds – siehe ETF

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F

Fed – Abkürzung für die amerikanische Notenbank Federal Reserve Board.

Festgeld – Geld, das der Kunde der Bank für eine im voraus vertraglich vereinbarte Zeit zu einem bestimmten Zinssatz zur Verfügung stellt; auch Zeitgeld (time deposit) genannt. Üblich sind Verträge zwischen drei und zwölf Monate; die Mindest-Anlagesumme wird in der Regel seitens der Bank vorgegeben. Der Vorteil von Festgeld ist der garantierte Zins, unabhängig von den Marktzinsen. Beträge, geliehen auf einen festen (kurzen) Termin, in der Regel zwischen einem Tag und drei Monate. Andere Bezeichnung für den Bodensatz. In alten Dokumenten eine Abgabe für den Festungsbau, andere Bezeichnung für das Festungsgeld. Siehe Festkonto, Geldwerte, Grabengeld, Sperrkonto.

Festverzinsliche Wertpapiere  – Festverzinsliche Wertpapiere dienen Staaten, Institutionen und Unternehmen zur Fremdfinanzierung. Im Gegensatz zu Aktien, durch die der Investor Eigentümer wird, sind die Käufer festverzinslicher Wertpapiere Gläubiger und haben als solche nur Anspruch auf Zinsen und Tilgung des Anleihekapitals. Zahlungen für festverzinsliche Wertpapiere haben bei Unternehmen Vorrang vor allen Dividendenverpflichtungen. Ihre Nichterfüllung kann zum Konkurs führen kann. Festverzinsliche Wertpapiere werden in unterschiedlichen Währungen sowie mit unterschiedlichen Zahlungs-, Tilgungs- und Laufzeitmodalitäten aufgelegt.

Finanzanlagen – Nach HGB zählen zu den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an diese, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens.

Floating Rate Notes (FRN) – Variabel verzinsliche Anleihen, deren Kupon sich an einem Referenzzinssatz orientiert. Dies ist bei Euro-Anleihen in der Regel der Euribor, meist für drei, auch für sechs oder zwölf Monate, eher selten mit anderen Laufzeiten. Dabei entspricht die Laufzeit in der Regel der Auszahlungsfrequenz der Anleihezinsen. Je nach Bonität des Emittenten wird auf die Zinssätze ein Zuschlag gezahlt, der um so höher ausfällt, je schlechter die Kreditqualität des Schuldners ist. Bei Anleihen in Dollar und Pfund wird in der Regel der Libor zugrunde gelegt. Floater eignen sich besonders in Zeiten steigender Zinsen. In Phasen mit inverser Zinsstruktur ist die Anlage von Geldern auf dem Geldmarkt besonders lukrativ, da die Renditen hier höher liegen als bei Anlagen mit längerer Zinsbindung. Dies führt in Zeiten einer inversen Zinsstrukturkurve zu einer verstärkten Nachfrage nach variabel verzinslichen Anleihen. Reverse Floating Rate Notes (Reverse Floater) bringen einen höhern Zinsertrag, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Sie sichern somit gegen sinkende Geldmarktzinsen ab.

Fonds – Ein Fonds, genauer ein Investmentfonds, ist ein von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltetes Sondervermögen, das in Wertgegenständen angelegt wird, meist Aktien, Renten oder Immobilien. Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Bei offenen Fonds können Anteile zu jeder Zeit erworben, vor allem aber an den Emittenten zurückgegeben werden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit meist einer begrenzten Laufzeit. Eine Anteilsrückgabe ist nicht möglich, auch ein Anteilserwerb nach Einbringung des geplanten Volumens nicht. Gerade im Bereich der Aktienfonds wird dem Anleger eine kaum noch überschaubare Auswahl verschiedenster Fonds angeboten. Die Auswahl des „richtigen Fonds“, das sogenannte Fonds-Picking, stellt sich zudem durch unterschiedliche Gebührenstrukturen und stark abweichende Entwicklungen in der Vergangenheit recht schwierig dar, zumal letztere kein Indiz für eine zukünftige positive Entwicklung des Fonds ist. Neben der Beurteilung des Managements eines Fonds muss vor allem die eigene Einschätzung der dem Fonds zugrunde liegenden Investmentidee stimmen.

Fondsgesellschaft – Neben dem Wort „Investmentgesellschaft“ eine gängige Bezeichnung für eine Kapitalanlagegesellschaft. Siehe Kapitalanlagegesellschaft.

Fondsmanager – Verwalter eines Investmentsondervermögens (Investmentfonds). Er trifft die Anlageentscheidungen im Rahmen der Anlagebedingungen, der Anlagegrundsätze und der gesetzlichen Anlagegrenzen. Der Fondsmanager hat die Aufgabe, das Fondsvermögen unter Berücksichtigung der Chancen und der eingegangenen Risiken möglichst ertragreich und sicher anzulegen.

Fondspicking – Fondspicking bezeichnet die individuelle Auswahl von Fonds, die sich nach eigener Einschätzung besser entwickeln werden als andere Fonds des gleichen Segments. Dabei wird nicht nur die Wertentwicklung und andere vergangenheitsbezogene Kennziffern analysiert und mit dem eingegangenen Risiko verglichen, sondern auch die gegenwärtige Struktur und Anlagestrategie eines Fonds bewertet.

Fondsrating – Mit dem Ausdruck Rating wird eine Vielzahl von Beurteilungsverfahren bezeichnet, die am Ende eine Bewertung in Form einer Note erlauben. Dabei finden im Unterschied zum quantiativen Ranking, das lediglich auf einer Betrachtung der quantitativen Daten (vor allem Wertentwicklung und Volatilität) beruht, auch qualitative Kriterien Eingang wie eine Bewertung der Anlagestrategie und des Fondsmanagements.

Fondsvermögen – Gesamtheit aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte einschließlich Barvermögen.

Forderungen – Forderungen bezeichnen Ansprüche eines Unternehmens auf Zahlungen, die noch nicht liquiditätswirksam sind. Sie stellen einen Aktivposten der Bilanz dar. Gegenteil: Verbindlichkeiten.

Fremdkapital – Das durch Aufnahme von Darlehn finanzierte Kapital einer Unternehmung. Es schliesst alle Posten auf der Passivseite der Bilanz ein, die Ansprüche an das Unternehmen darstellen. Dazu zählen auch Rückstellungen (provisions), die für voraussehbare, später zu leistende Zahlungen getätigt werden müssen, wie etwa Steuern oder Pensionen an Mitarbeiter. Siehe Eigenkapital, Gesamtkapitalkostensatz, Hebel(wirkung), Leverage, Unterlegung, Zins. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 56 f. (IASB-Abgrenzung von Eigen-und Fremdkapital; Problem der kündbaren Finanzinstrumente nach IAS 32).

Fundamentale Analyse – Berücksichtigung möglichst vieler Einflüsse, die den Marktpreis eines Gutes jetzt oder später wesentlich bestimmen, wie vor allem Kriegsgefahr, Wetter, Entdeckungen und politische Stabilitätslage. Methode zur Ermittlung des „wahren“ Wertes einer Aktie bzw. eines Fonds-Anteils mittels bestimmter Merkmale, wie vor allem der Bilanz, Erfolgsrechnung, Beurteilung des Managements, Branchenlage usw. Liegt der aktuelle Kurs tiefer als der so geschätzte innere Wert, dann gilt die Aktie als unterbewertet. Siehe Aktienmarkt-Volatilität, Analyse, technische, Analyst, Audit, Bewertung, Bollinger Bänder, Bottom-up-Ansatz, Charts, Histogramm, Kartierung, Kursbereich, gehandelter, Random-Walk-Hypothese, Unterstützungslinie, Widerstandlinie.

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G

Garantiefonds – Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds. Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds. Siehe Einlagensicherung, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht.. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und Wertentwicklungs-Garantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts).

Geldkurs – Der Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Briefkurs der Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Für die Begriffe Geldkurs und Briefkurs werden auch oft die englischen Begriffe „Bid“ und „Ask“ verwendet.

Geldmarkt – Der Geldmarkt umfaßt kurzfristige Kredite und Guthaben, die unter Banken ausgerichtet werden. Der Geldmarkt spielt eine wichtige Rolle bei der Liquiditätsbeschaffung der Banken.

Geldmarktfonds – Sind erst seit 1. August 1994 in Deutschland zugelassen. Sie investieren ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquiden Papieren mit sehr kurzen Laufzeiten. Zu den Geldmarktinstrumenten zählen neben Termingeldern, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit auch Commercial Papers und Einlagen bei Banken (Certificates of Deposit). Man ist  dabei nicht an bestimmte Fristen von 30, 60 oder 90 Tagen gebunden ist, sondern man kann bei attraktiver Verzinsung, jederzeit über das Geld verfügen. Dass ist der Vorteil gegenüber Termingeldern oder Spareinlagen.

Geldmenge/ -umlauf – Die Geldmenge ist der Oberbegriff für mehrere Kennzahlen der Bundesbank, die zur Messung des in der Volkswirtschaft zirkulierenden Geldes. So sind die wichtigsten Geldmengezahlen M1 (=Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken, aber inkl. Sichteinlagen inländischer Nichtbanken), M2 (=M1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren) und M3 (=M2 plus Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist). Die Bundesbank orientiert sich im Gegensatz zu z.B. angelsächsischen Notenbanken (die sich an der Inflation bei der Bestimmung ihrer Zinspolitik annehmen) an bestimmten Korridoren, die sie für die Geldmenge vorgibt. Wenn die Geldmenge zu stark zunimmt, so wird durch Offenmarktpolitik die Geldmenge reduziert, um eine überhitzung der Konjunktur oder ein zu schnelles Wachsen der Wirtschaft auszugleichen.

Gemischter Fonds (Mischfonds) – Können gemäß ihren Anlagebedingungen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Sie haben aber in der Regel Höchstgrenzen für den Aktien oder den Rentenanteil. Je nach aktueller Situation trifft das Fondsmanagement die Entscheidungen über den richtigen Mix aus beiden Wertpapierarten.

Genussschein – Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfälliger Auflösung versprechen. Siehe Partizipationsschein.

Geregelter Markt – Im Jahr 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publititätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet war. In manchen Fällen wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01. Januar 2003 in Kraft tritt, entstehen für Aktien und aktienvertretende Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und Prime Standard.

Geschäftsbericht – Aus dem Geschäftsbericht kann der Aktionär neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch zahlreiche Informationen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der AG, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc. ableiten und eine Kauf-, Warte- oder Verkaufsentscheidung treffen. Ein Geschäftsbericht beinhaltete früher die Komponenten Erläuterungs- und Ergänzungsbericht einer Aktiengesellschaft zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bildete den Jahresabschluß einer AG. Nach dem Bilanzrichtliniengesetz wurde der Geschäftsbericht durch den Lagebericht, einen Anhang zum Jahresabschluß, ersetzt.

Geschlossene Fonds – Fonds, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wenn das geplante Volumen erreicht wird, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Eines Anteils Kurswert richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld (Agio), manchmal auch mit Abgeld (Disagio), gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. Gegenteil: Offene Fonds

Geschlossener Immobilienfonds – In der Rechtsform ist der Geschlossene Immobilienfonds einer Personengesellschaft organisiert und hebt sich dadurch hervor, dass er stets nur an eine begrenzte Anzahl von Anlegern (Gesellschaftern) aufnimmt. Einen bestimmten Anteil des Fonds-Eigenkapitals übernimmt jeder Anleger und erbringt eine Bareinlage in entsprechender Höhe. Zur Erreichung des vertraglichen Gesellschaftszwecks und zum Erwerb der Fondsimmobilie werden diese Mittel, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Fremdfinanzierung, benutzt.

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaft (KAGG) – Gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in deutschen Investmentfonds 1957 wurde sie verabschiedete. Die KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaft zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Die Risikostreuung gehört vor allem hierzu. Das Gesetz dient also in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.

Gewinn – Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses der jeweiligen Firma zu finden. Mit den Worten ist entweder der Gewinn oder der Verlust einer Geschäftsperiode gemeint. Aus allen Erträgen, verrechnet mit den Aufwendungen, verbleibt entweder ein Überschuss im Unternehmen, wenn die Erträge die Aufwendungen einschließlich der Ertragssteuern übersteigen, oder es entsteht ein Verlust, wenn die Aufwendungen die Erträge übertreffen. Das in der GuV ausgewiesene Ergebnis ist das Resultat des reinen Geschäftserfolges.

Gewinnmitnahme – Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer  Wertpapiere sicherzustellen. Der Hinweis auf Gewinnmitnahmen ist die einfachste Erklärung der Börsianer, wenn Kurse mitten in einem Aufwärtstrend ohne ersichtlichen Grund leicht zurückgehen.

Gewinnrücklagen – Die Gewinnrücklagen kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz(Passivseite) vor. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des Geldes, was das Unternehmen verdient hat (Gewinn), als Rücklage aufgenommen wird und somit passiviert wird. Das heißt, ein Teil des Gewinns fließt in die Bilanz, allerdings passiert das erst für die nächste Geschäftsperiode und nicht in der aktuellen.. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Gewinnrückstellungen, die die Firmen einhalten müssen. So ist z.B. die maximale Höhe der Rückstellungen geregelt, die ein Unternehmen halten darf. Prinzipiell kann man Gewinnrücklagen als „Notgroschen“ fürschlechte Zeiten verstehen.

Gratisaktie – Irreführende Bezeichnung für Berichtigungsaktien, die dem Aktionär nicht gratis gegeben werden, sondern aus Gesellschaftsmitteln stammen, an denen er ohnehin schon beteiligt war. Wenn eine Aktiengesellschaft ihr Aktienkapital aus eigenen Mitteln (z.B. den Reserven) erhöht, so erhalten alle Aktionäre für eine bestimmte Zahl von Aktien je eine Zusatzaktie. Nach der Ausgabe von Gratisaktien reduziert sich der Kurs der Aktien fast automatisch. Wurde zum Beispiel eine Zusatzaktie auf je drei alte Aktien ausgegeben, so haben die vier Aktien zusammen etwa den selben Kurswert wie vor Ausgabe der Zusatzaktie die drei alten Aktien allein. Die Dividenden erhält der Aktionär jedoch künftig für vier Aktien. Die Ausgabe von Gratisaktien dient häufig dazu, eine „schwer“ gewordene Aktie (sehr hoher Kurs) leichter zu machen.

Grauer Kapitalmarkt – Unreglementierter Kapitalmarkt, der keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Hier werden Werte gehandelt, die nicht auf dem organisierten Kapitalmarkt vertreten sind, etwa im amtlichen Börsenhandel. Typisch für den Grauen Kapitalmarkt sind Beteiligungen an Feriensiedlungen und Spekulationsgeschäfte mit hohen Renditeversprechen. Es handelt sich bei diesen Geschäften in der Regel um Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen und Privathaushalten ohne Beteiligung von Geldinstituten. Veröffentlicht werden solche Angebote häufig in Kleinanzeigen überregionaler Tageszeitungen. Wegen fehlender Markttransparenz ist der Graue Kapitalmarkt oft Handlungsfeld unseriöser Anbieter. Den versprochenen Renditen steht ein extrem hohes Risiko gegenüber – bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes.

Grundkapital – Das Grundkapital besteht aus der Summe der Nennwert der ausgegebenen Stamm –und Vorzugsaktie. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft muß mindestens 50.000 Euro betragen. Das Grundkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite zu finden und ist unter dem Eigenkapital eingeordnet.

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H

Halbjahresbericht – siehe Rechenschaftsbericht

Hauptversammlung – Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlußorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt; soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Auflösung der AG o. ä.); diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlußfassung anwesenden Kapitals vor.

Hausse (Bullmarket) – Eine Hausse bezeichnet einen länger anhaltenden Kursanstieg an der Börse. Gegenteil: Baisse.

Hausse – Nachhaltiger Anstieg der Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Die Hausse ist von einer „freundlichen Kursentwicklung“, die sich nur auf einen Teilmarkt bezieht oder nur von kurzer Dauer ist, nicht exakt abzugrenzen.

Hebel – Der Hebel ist eine Kennzahl bei Optionen und Optionsscheinen und gibt das Verhältnis des Investmentbetrags, der zum Kauf des entsprechenden Underlyings aufgewendet werden müßte (Kurs des Basiswertes), zu dem für den Kauf des Optionsscheins (Kurs des Optionsscheins) notwendigen Kapital an.

Hebeleffekt – Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und Optionen gebräuchliche Kenngröße. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende Bezugswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt.

Hedge-Fonds –  Ihre Mittel werden hauptsächlich am Terminmarkt in derivative Instrumente wie Optionen und Futures investieren. Im Gegenteil zu Futures-Fonds dürfen sie auch einen Teil ihrer Mittel am Kassamarkt anlegen. Sie unterstehen nicht dem deutschen Investmentgesetz.

Hedging – Kurssicherung: Durch den Kauf bzw. Verkauf von Derivaten (Futures, Optionen, Swaps) können bestehende Wertpapierpositionen gegen negative Kursentwicklungen abgesichert werden.

HGB – Damit die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten und ihren vorhandenen Ertragszahlen gewährt bleibt, müssen alle Quartals- und Jahresberichte bestimmten rechtlichen Grundlagen genügen, die strengstens kontrolliert werden müssen. Insgesamt gibt es drei Standards, die in Deutschland, Amerika und auch in Europa eine große Rolle spielen: IAS (International Accounting Standards), US-GAAP(United States Generally Accepted Accounting Principles) und HGB (Handelsgesetzbuch). Die HGB-Methode war früher in Deutschland die meist verbreitete Rechnungslegungsart, jedoch wurde diese durch die IAS-Methode zum größten Teil ersetzt. HGB ist das Akronym für Handelsgesetzbuch und wird nur in Deutschland angewendet. Immer mehr Firmen wechseln von HGB auf IAS oder US-GAAP, damit der internationale Vergleich gewährleistet wird.

Holding – Eine Unternehmen mit dem Zweck, sich an rechtlich selbständigen Firmen dauerhaft zu beteiligen, um auf deren Geschäftspolitik Einfluss nehmen zu können. Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Beteiligungsgesellschaft, Comlpex Group, Finanzholding, Europa-AG.

Hypothek – Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks durch Eintragung in das Grundbuch. Der Begünstigte hat ein Pfandrecht auf das Grundstück in Höhe seiner Forderung. Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld zu dieser Forderung akzessorisch (d.h. von dieser abhängig), sodaß die Hypothek dem Gläubiger immer nur in Höhe der zugrundeliegenden Forderung zusteht und Einreden gegen die Forderung auch gegen die Hypothek geltend gemacht werden können.

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I

IAS – Damit die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten und ihren vorhandenen Ertragszahlen gewährt bleibt, müssen alle Quartals- und Jahresberichte bestimmten rechtlichen Grundlagen genügen, die strengstens kontrolliert werden müssen. Insgesamt gibt es drei Arten von Standards, die in Deutschland, Amerika und auch in Europa eine große Rolle spielen: IAS (International Accounting Standards),US-GAAP(United States Generally Accepted Accounting Principles) und HGB (Handelsgesetzbuch). IAS ist bisher die meist verbreitete Methode unter den europäischen Firmen, um die Bilanz zu erstellen. Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, die Firmen anhand der Zahlen besser miteinander vergleichen zu können, da alle das gleiche Rechnungsschema nutzen. Auch für die Firmen können sich Vorteile ergeben. Zum Beispiel kann eine Firma, die vorher nach HGB bilanziert hat, mit der IAS-Methode stille Reserven aufdecken und somit das Eigenkapital verschönern.

IFA (Independent Financial Advisor) – Bankunabhängige Finanzberater): Ihre Dienstleistung ist es, unter einer breiten Angebot von Fondsprodukten das entsprechende für den Kunden zu finden.. IFA_s finanzieren sich über einen Teil des Ausgabeaufschlags, der beim Kauf von Fondsanteilen anfällt. Diese Aufschläge sind von Fonds zu Fonds verschieden. Es gibt bislang keine verbindlichen Regelungen, welche Vorkenntnisse/Ausbildung zur Ausübung dieses Berufs erforderlich sind

Immobilienfonds – Immobilienfonds investieren das Geld der Fonds-Anleger in Immobilien.

implizierte Volatilität – Sie reflektiert die Erwartung der Marktteilnehmer bezüglich der künftigen Kursausschläge eines Wertpapiers.

importierte Inflation – Definition einer Ursache der Inflation, wobei angenommen wird, daß die inländischen Preissteigerungen ganz oder überwiegend auf Einwirkungen inflatorischer Tendenzen aus dem Ausland zurückzuführen sind.

Indexfonds (Indexorientierter Fonds) – Ein Indexfonds verfolgt das Ziel , die Zusammenstellung eines bestimmten, repräsentativen Index exakt nachzubilden und gleichzeitig seine Performance zu übertreffen. Allerdings ist dies erst seit dem Inkrafttreten des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes (im April 1998) möglich geworden. Zuvor standen rechtliche Gründe, durch die Anlagegrenzen (z.B. max. 10% des Fondsvermögens in Einzeltitel) des KAGG, einer exakten Index-Nachbildung imweg. Die bisherigen Wertgrenzen können nun bei Nachbildung eines anerkannten Aktienindex übertroffen werden. Viele Fonds, die aktiv gemanagt werden, schaffen es nicht immer den Referenzindex zu übertreffen. Der Anleger erkennt an, mit dem Kauf eines Indexfonds, dass er auf die Chancen eines Mehrertrag gegenüber dem Index zu erhalten verzichtet. Allerdings reduziert sich dafür auch das enorm Risiko schlechter als der Index abzuschneiden. Dies ist ein passiver Anlageansatz: Die Entwicklung der Indizes soll der Performance der Indexfonds entsprechen. Im allgemeinen versuchten Fondsmanager durch einen aktiven Ansatz mit einer besonderen Titelselektion im eine über den Index hinausgehende Performance zu erzielen.

Indikatoren – Kennzahlen, die einen Vergleich unterschiedlicher Werte ermöglichen sollen. In der Fundamentalanalyse von Wertpapieren z. B. das Kurs/Gewinn-Verhältnis (KGV) bzw. Kurs/Ergebnis/Verhältnis (KEV, PER), das Kurs/Cashflow-Verhältnis (KCV), die Dividendenrendite usw.

Inflation – Geldentwertung (Sinken des Geldwertes), die sich durch ständiges Steigen des Preisniveaus für Endprodukte (Konsumgüter, Investitionsgüter) ausdrückt. Nach klassischer Theorie entsteht eine Inflation durch anhaltende überhöhte Güternachfrage über das gesamtwirtschaftliche Güterangebot hinaus. Erfahrungsgemäß geht sie mit einer Erhöhung der umlaufenden Geldmenge und/oder der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes einher. Halten sich die Geldentwertungsraten in engeren Grenzen, so spricht man von schleichender Inflation, ansonsten von offener oder galoppierender Inflation. Wird durch staatliche Maßnahmen ( z. B. Preisstopp, Mietstopp, Lebensmittelrationierung) eine Inflation zurückgestaut (vor allem in Kriegen), so bildet sich regelmäßig ein Schwarzmarkt. Am Ende einer offenen oder zurückgestauten Inflation steht meistens eine Währungsreform.

Inhaberaktien/ -papiere –  Inhaberaktien stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Die Bezeichnung quot;Inhaber“ bezieht sich darauf, daß der Inhaber der Aktie alle mit ihr verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen kann. Inhaberaktien sind deshalb leicht übertragbar.

Innerer Wert (Aktie) – Der innere Wert einer Aktie ergibt sich aus Fundamentaldaten (Anlage- und Umlaufvermögen, Patente, Markenrechte, Marktanteile und Wachstumschancen, etc.). Im Rahmen der Fundamentalanalyse gelten Aktien als kaufenswert, deren innerer Wert über dem des Aktienkurses liegt.

Insider, Insiderinformationen – Als Insider werden Personen bezeichnet, die durch ihre direkte oder indirekte Tätigkeit in einem Unternehmen über Informationen verfügen, die bei Bekanntwerden Einfluß auf die Entwicklung des Aktienkurses haben können. Siehe hierzu auch § 13 des Wertpapierhandelsgesetzes.

Insidergeschäfte – Insidergeschäfte sind Handelsaktivitäten von Insidern, die auf deren Wissensvorsprung basieren und eine Reaktion des Marktes auf diese Information vorwegnehmen.

Insolvenz – Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens bezeichnet. Kann ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht vermeiden, kommt es zur Eröffnung eines gerichtlich angeordneten Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens, ab 1999 zu dem in der neuen Insolvenzordnung geregelten Insolvenzverfahren.

Institutionelle Anleger – Als institutionelle Anleger werden alle juristischen Personen bezeichnet. Hierzu zählen Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften etc., aber auch Unternehmen, die ihre Pensionskassen in Wertpapieren anlegen oder ihre Fremdwährungsbestände absichern.

Inventarwert – Der Inventarwert eines Investmentfonds setzt sich aus den im Fonds befindlichen Wertpapieren und den Barmitteln zusammen.

Inverse Zinsstruktur – In der Regel notieren langfristige festverzinsliche Wertpapiere mit höheren Renditen als kurzfristige. Infolge von überproportionaler Kapitalnachfrage nach Papieren mit kurzer Laufzeit kann deren Verzinsung über die der langfristigen Papiere ansteigen. Dieser Zustand wird als inverser Markt oder inverse Zinsstruktur bezeichnet. In Deutschland fand dies zuletzt nach der Wiedervereinigung statt, als die öffentliche Hand und private Unternehmen einen hohen kurzfristigen Kapitalbedarf zur Finanzierung der Investitionen in den Neuen Bundesländern hatten.

Investmentanteile – Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds.

Investmentfonds (=Fonds) – Investmentfonds werden von Investmentgesellschaften verwaltet. Die Anleger dieser Fonds erhalten Anteilsscheine am Fondvermögen. Erwirtschaftet ein Investmentfonds Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden, Zinsen etc., werden diese in der Regel an die Anteilseigener ausgeschüttet. Bei thesaurierenden Fonds werden diese Erträge reinvestiert, was sich im Wertanstieg des Fondsanteils niederschlägt.

Investmentgesellschaft – Investmentgesellschaften sind Unternehmen, die Kapital von Anlegern sammeln, um dieses auf bestimmten Märkten (Wertpapiere, Immobilien, Mobilien) zu investieren.

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J

ahresabschluss– Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Jahresabschluß vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Jahresbericht – = Rechenschaftsbericht

Jahresüberschuss – Der Jahresüberschuß entspricht dem Gewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht. Der Jahresüberschuß kann bei einer Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG in der Bilanz verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung einer AG.

Junge Aktie – Als junge Aktien gelten solche, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft emittiert werden. Junge Aktien werden zuerst den Altaktionären angeboten, die infolge Ihrer Bezugsrechte ein Vorkaufsrecht besitzen. üben die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht aus, so werden die verbliebenen jungen Aktien an der Börse gehandelt, bis diese den Status (volle Dividendenberechtigung) der „Altaktien“ erreicht haben. Gegenteil: alte Aktien.

Juristische Person – Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die Genossenschaft (eG), die Stiftung, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B. Deutsche Bundesbank) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.

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K

Kapitalanlagegesellschaft (KAG) – siehe Investmentgesellschaft

Kapitalerhöhung – Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch die Bezugsrechte können die Altaktionäre durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG halten. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.

Kapitalertragssteuer – Die Kapitalertragssteuer (andere Schreibweise: Kapitalertragsteuer), kurz KESt, ist eine besondere Form der Erhebung der Einkommenssteuer und als pauschale Steuervorauszahlung auf Kapitalerträge angesehen. Bei der Steuererklärung ist sie dann auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers anrechenbar.

Kapitalmarkt – Der Kapitalmarkt umfaßt den Markt für langfristige Kredite (Rentenmarkt) und Beteiligungskapital (Aktienmarkt) und dient Unternehmen und staatlichen Institutionen zur Finanzierung von Investitionen.

Kapitalrücklage – Die Kapitalrücklage zählt zum Eigenkapital und enthält Beträge, die dem Unternehmen über das Grundkapital hinaus von außen zufließen. Dies sind z.B. Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erziehlt werden oder andere zusätzliche Einzahlungen, die die Eigenkapitalgeber leisten.

Kassahandel – Im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte, die unverzüglich nach Geschäftsabschluß, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.

Kassakurs – Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung nur einmal am Tag etwa zur Mitte der Börsensitzung. Auch bei variabel gehandelten Aktien wird ein Einheitskurs ermittelt. Der Einheits- oder Kassakurs ist für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl (in der Regel 100 Stück) nicht erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht zum variablen Handel zugelassen sind.

Kaufoption – siehe Call

KBV – Das KBV (Kurs-Buchwert-Verhältnis) wird errechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs durch den Buchwert je Aktie dividiert. Das KBV ist eine Kennzahl, die hauptsächlich zur Bewertung von Industrieunternehmen herangezogen wird. Für Computer- oder Internetunternehmen ist sie ungeeignet, weil solche Firmen meist aufgrund ihrer Struktur über einen sehr geringen Buchwert verfügen. Mit dem KBV wird verdeutlicht, zum Wievielfachen des Buchwertes eine Aktie an der Börse gehandelt wird.

KCV (Kurs/Cash Flow-Verhältnis) – Das Kurs-Cash Flow-Verhältnis ergibt sich durch die Division des Aktienkurses durch den Cash Flow je Aktie. Damit beschreibt das KCV, mit dem Wievielfachen des Cash Flow eine Aktie an der Börse bewertet wird. Anwendung findet es, wenn aufgrund von Verlusten einer Aktiengesellschaft das KGV nicht errechnet werden kann, und bei liquiditätsorientierten Aktienanalysen, da es eine Beziehung zwischen der Liquidität einer Gesellschaft und dem Aktienkurs herstellt.

KGV (Kurs/Gewinn-Verhältnis) – Das Kurs-Gewinn-Verhältnis gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen KGV als ungünstig. Wachstumswerte können aufgrund der großen Zukunftschancen trotz hohem KGV weiterhin ein hohes Potential vorweisen. Bei Verlusten kann freilich kein KGV ermittelt werden. Analysten betrachten nicht nur das aktuelle KGV, sondern schätzen den künftigen Börsenkurs aufgrund von Gewinnvorhersagen.

Körperschaftssteuer/ -guthaben – Juristische Personen (AG) zahlen an den Staat statt der Einkommensteuer die Körperschaftssteuer. Werden nun Dividenden an die Anleger als natürliche Personen ausgeschüttet, bekommen diese den auf die Dividende entfallenden Anteil an Körperschaftssteuer vom Staat zurückerstattet (Körperschaftssteuergutschrift).

Körperschaftssteuer – Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 26,5%. Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger daher zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift von 9/16 des Dividendenbetrags; dies ist der Betrag, der ihm gewissermassen als Steuervorauszahlung auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet wird. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so daß ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) – Nach der Legaldefinition des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).

Konsolidierung –  Als Konsolidierung bezeichnet man das Nachgeben von Aktienkursen nach einem u.U. starken, vorangegangenen Kursanstieg. Eine Konsolidierung bewirkt einen Rückgang oder auch eine Seitwärtsbewegung der Kurse.

Konsortialführer – Das führende Institut im Rahmen eines Emissions-Konsortium. Siehe Konsortium.

Konsortium – Bei Neuemissionen sorgt ein Bankenkonsortium für die Platzierungder neuen Aktien im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung und der Bestimmung eines führenden Instituts (Konsortialführer).

Konzern – Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.

Korrelation – Der Korrelationskoeffizient mißt den Grad, zu dem zwei oder mehr unabhängige Anlagen sich in die gleiche Richtung in Reaktion auf ein vorgegebenes Ereignis bewegen. Er wird gemessen auf einer Skala von minus eins bis plus eins. Wenn die Preise zweier Anlagen sich fortwährend in dieselbe Richtung mit gleichem Aufschlag bewegen, sind sie perfekt korreliert (+1)

Kurs – Der Kurs einer Aktie gibt den Preis für das Wertpapier wieder, der im amtlichen Handel festgestellt wird. Dagegen werden Preise für Notierungen am geregelten Markt oder Freiverkehr ermittelt. Bei Rentenpapieren gibt der Kurs den Prozentsatz vom Nominalwert wieder.

Kurs-Gewinn-Verhältnis – Wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft und -entwicklung eines Unternehmens im Vergleich zu einem oder mehreren anderen, auch Price-Earning-Ratio (PER) genannt. Es stellt das Verhältnis zwischen dem Gesamtgewinn, bezogen auf eine einzige Aktie, und dem Kurs dieser Aktie her. Beispiel: Der Kurswert einer Aktie liegt bei 200 Mark. Das Unternehmen erwirtschaftet zehn Mark Gewinn pro Aktie. 200 durch 10 macht 20 – also beträgt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) 20. Je niedriger das KGV, um so besser. Die DAX-Werte haben derzeit ein KGV zwischen 15 und 20.

Kursabschlag – Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund einer vorgenommenen Ausschüttung (Dividendenabschlag) am Tage der Auszahlung oder nach Fortfall des Bezugsrechts(Bezugsrechtsabschlag). Die Kurse werden an diesem Tage „ex Div(idende)“ bzw. „ex B(ezugsrecht)/ex BR“ notiert.

Kursbildung – Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.

Kursfeststellung/ -findung – Die Kurse werden an der Präsenzbörse vom amtlichen oder freien Makler dadurch ermittelt, daß alle offenen Kauf- und Verkaufsorders gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt wird.

Kurspflege – Stützung eines Kurses, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Bundesbank. Wenn sich zum Beispiel an einem bestimmten Börsentag für wenige kleine Verkaufsaufträge eines Papiers keine Käufer finden, andererseits aber Nachfrage für große Posten besteht (oder umgekehrt), so kauft oder verkauft das Emissionsinstitut für eigene Rechnung die angebotenen oder gesuchten Spitzenbeträge, um für einen Ausgleich zu sorgen. Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.

Kurssicherung – Als Kurssicherung gilt das Absichern von Wertpapierpositionen durch Engagements in Derivaten, d.h. durch den Kauf oder Verkauf von Optionenoder Futures.

Kurswert – Der Kurswert entspricht bei Wertpapieren dem Börsenkurs und dient der steuerlichen Bewertung von Aktien.

kurzfristige Verbindlichkeiten – Die kurzfristigen Verbindlichkeiten kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten, also Fremdkapital vor. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, sind die Schulden der Unternehmung, die eine kurze Verweildauer haben, d.h. die innerhalb einer relativ kurzen Spanne getilgt werden müssen.

Kurzläufer – Als Kurzläufer werden festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, die nur eine kurze Laufzeit haben oder auch längerfristige Wertpapiere, die nur noch eine geringe Restlaufzeit haben.

Kupon – Der Zins-oder Dividendenschein, der zur Einlösung des jeweiligen Ertrags aus einer Anleihe bzw. einer Aktie berechtigt. In der Sprache der Finanzwelt oft auch für die Verzinsung einer Anleihe (also den Zinssatz) und manchmal auch für die Zinszahlung gesagt.

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L

Länder- und Regionenfonds – Sie investieren in Wertpapiere, deren Herausgeber in einem bestimmten Land ihren Sitz haben.

langfristige Verbindlichkeiten – Die langfristigen Verbindlichkeiten finden ihren Platz in der Bilanz unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten bestehen aus den ausgeliehenen Geldern und werden dementsprechend als Fremdkapital ausgewiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben den wesentlichen Vorteil gegenüber den kurzfristigen, dass das Geld länger im Unternehmen verbleiben darf. Die Kredite können somit in einem längeren Zeitraum für Investitionen genutzt werden.

Langläufer – Als Langläufer werden festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, die eine lange Laufzeit (i.d.R. > 10 Jahre) haben.

Latente Steuern – Die latenten Steuern können in der Bilanz auf der Aktiv- und auf der Passivseite vorkommen. Auf der Aktivseite stellen die latenten Steuern Steueransprüche dar, die das Unternehmen an das Finanzamt hat. Die latenten Steueransprüche auf der Aktivseite sind somit die Steuerentlastungen, die das Unternehmen gewährt bekommen wird. Auf der Passivseite bedeuten die latenten Steuern, dass das Unternehmen steuerliche Verpflichtungen abzutragen hat. In einer Bilanz werden die Steuern auf der Passivseite als eine Schuld gegenüber das Finanzamt verstanden.

Laufzeitfonds – Haben eine von vorneherein begrenzte Laufzeit. Nur während einer knapp bemessenen Zeichnungsfrist können Anleger diese Fonds kaufen. Das investierte Vermögen bleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Auch während der Laufzeit können ihre Anleger Fondsanteile börsentäglich verkaufen. Nach dem die Laufzeit zuende ist wird der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet. In Deutschland sind Bisher nur Renten-Laufzeitfonds erlaubt.

Leerverkauf – Verkauf von Wertpapieren, Waren, Devisen, Optionen und Futures-Kontrakten im Kassa- oder im Termingeschäft, die sich noch gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, zumeist mit der Absicht, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen (Differenzgeschäft). Aus einem Leerverkauf entsteht eine sogenannte Short-Position.

Leitzinsen – Von der Bundesbank festgesetzter Zinssatz für die Abgabe von Zentralbankgeld ( Diskontsatz, Lombardsatz, -> Wertpapierpensionssatz). Die Leitzinsen beeinflußen das Zinsniveau am Geldmarkt.

letzter Handelstag – Letzter Tag, an dem der Handel in einer Kontraktfälligkeit stattfinden kann.

Leverage – Hebel(wirkung), durch den (die) ein eingesetztes Kapital von der eintretenden Entwicklung überproportional betroffen wird. Liegt z. B. der effektive Zinssatz für Kredite unterhalb der Verzinsung am Kapitalmarkt, kann der Anleger mit aufgenommenen und wieder am Kapitalmarkt investierten Geldern die Rentabilität seiner Anlagen mitunter erheblich erhöhen. Verkehrt sich der Zinstrend, verliert er dagegen überproportional. Von einer solchen Hebelwirkung mit den entsprechenden positiven oder auch negativen Konsequenzen spricht man auch im Zusammenhang mit Optionsscheinen und Optionen (vgl. Optionsscheine, Optionen, Hebeleffekt).

Leverage-Effekt (bei Fremdfinanzierung) – Kann ein Anleger Fremdkapital zu geringeren Zinsen oder günstigeren Konditionen aufnehmen als er mit einem Investment an Rendite erzielt, so spricht man von einen Leverage-Effekt, da der Anleger hier mehr Geld investieren kann als ohne zusätzliches Fremdkapital. Hat ein Investor z.B. 100.000 Euro und erzielt eine 10%ige Rendite (=10.000 Euro), so entsteht ein Leverage-Effekt, wenn er 50.000 Euro Fremdkapital zu 8% (4.000 Euro Zinsen) bekommen kann. Die Differenz aus Zinsaufwand Euro 4.000 und der zusätzlichen Rendite (10% auf 50.000 Euro) 5.000 Euro ergibt den Leverageeffekt in Höhe von 1.000 Euro oder 10% auf sein eingesetztes Kapital.

LIBOR – London Inter Bank Offered Rate=Zinssatz aus dem Londoner Interbanken Handel. Vgl. FIBOR.

Limit/ Limitierung – Als Limit gilt der maximale Kurs, zu dem eine Wertpapierorder vom Makler ausgeführt werden darf. Bei einem Kauf gibt das Limit den höchsten Kaufkurs an, während es bei einem Verkauf den Mindestkurs angibt.

Liquide Mittel – Diese Zahl gibt den Wert der Zahlungsmittel an, die dem Unternehmen unmittelbar zur Verfügunfg stehen. Ein Unternehmen muss einen Teil seines Vermögens als Liquidität halten, da konstant z.B. Rechnungen, Personalkosten usw. beglichen werden müssen. Sollten solche Zahlungen durch eine zu niedrige Liquidität nur verspätet geleistet werden können, so wirkt dies i.d.R. äusserst negativ auf die Reputation eines Unternehmens. Dauerhafter fehlende Liquidität führt zur Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz). Auf der anderen Seite gilt eine zu hohe Liquiditätsreserve als unproduktiv angelegtes Vermögen.

Liquidität – Ein Unternehmen mit Liquidität ist in der Lage, seine Verbindlichkeiten (Rechnungen/ Tilgungszahlungen etc.) rechtzeitig zu bezahlen.

Liquiditätsreserve – Wird im Rahmen konservativer Angebote für Geschlossene Immobilienfonds stets in die Fondskonzeption und in die Prognoserechnung eingearbeitet. An die Fondsgesellschafter wird ein Teil der laufenden überschüsse aus dem Vermietungsgeschäft nicht ausgeschüttet, sondern vielmehr als Sicherheitspolster (Liquiditätsreserve) zugeführt. Hieraus können in der Folge z.B. unvorhergesehende Reparaturen bestritten werden, ohne dass sich eine unmittelbare, negative Auswirkung auf die prognostizierten Ausschüttungen und damit auf die Fondsrendite ergibt.

Lombardsatz – Der Lombardsatz ist der Prozentsatz, den die Bundesbank den Banken für die Verpfändung von Wertpapieren berechnet und gibt die Konditionen an, zu denen sich Banken Liquidität beschaffen können. Der Lombardsatz zählt zu den Leitzinsen, da er wiederum die Konditionsgestaltung der Banken an ihre Schuldner mitbestimmt. Vergleiche Diskontsatz.

Long-Position – Position, die durch den Kauf eines Kontraktes/Basiswertes entstanden ist.

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M

Managementgebühr (= Management Fee) – Verwaltungsvergütung.

Mantel – Als Mantel bezeichnet der Börsianer die Urkunde, die bei Aktien und Anleihen die Rechte des jeweiligen Wertpapiers verbrieft.

Market Maker – Als Market Maker werden offizielle Börsenmitglieder bezeichnet, die für bestimmte Wertpapiere Geld- und Briefkurse stellen und auf eigenes Risiko und Rechnung selbst handeln. Meist sind Banken oder Broker Market Maker.

Markt –  Als Markt bezeichnet man den Ort, an dem Angebot und Nachfrage für ein bestimmtes Gut zusammentreffen (z.B. der Arbeitsmarkt für das Angebot an Arbeitskraft oder die Wertpapierbörse für das Angebot an Wertpapieren). Dadurch bildet sich der (Markt-)Preis für dieses Gut. Vereinfacht dargestellt steigt der Preis bei hoher Nachfrage und sinkt bei niedriger Nachfrage.

Marktenge – Eine für den Käufer und Verkäufer von Wertpapieren mitunter besonders schwierige Situation. Insofern, daß die durchschnittlichen Tagesumsätze in einem bestimmten Wert relativ niedrig sind, so daß größere Aufträge häufig nicht an einem einzigen Börsentag untergebracht werden können. Die Ursache dafür kann darin liegen, daß sich der überwiegende Anteil der überhaupt verfügbaren Wertpapiere in wenigen festen Händen befindet; sie kann aber auch einfach damit zu tun haben, daß die ausgegebene Anzahl der Wertpapiere vergleichsweise gering ist. Enge Märkte müssen den Börsianer zu besonders großer Sorgfalt veranlassen; insbesondere verlangen sie eine strenge Limitierung der Aufträge oder eine Verteilung auf mehrere Termine, um gegen plötzliche und zufällige Schwankungen gewappnet zu sein. Betrifft diese Marktenge nicht nur einen Einzelwert, sondern die Gesamtsituation der Börse selbst, spricht man auch von einer „engen Börse“, manchmal sogar mit abwertendem Unterton von einer „Exotenbörse“.

Marktkapitalisierung – Die Marktkapitalisierung spiegelt den aktuellen Börsenwert einer börsennotierten Firma wieder. Es ergibt sich, indem man den aktuellen Aktienkurs mit der gesamten Aktienanzahl multipliziert. Dadurch unterliegt die Marktkapitalisierung ständigen Veränderungen.

Marktkonform – Konditionen eines festverzinslichen Wertpapiers sind marktkonform, wenn die Verzinsung etc. den aktuell üblichen Konditionen am Markt entspricht.

Materialaufwand – Der Materialaufwand fasst alle Aufwendungen zusammen, die für den Ankauf von Rohmaterial und Hilfsstoffen zur eigenen Verarbeitung benötigt wurden.

Maximaler Verlust – Bezeichnet den stärksten Wertrückgang, den ein Fonds oder Index während eines bestimmten Zeitraums in den vergangenen drei Jahren verzeichnete. Dazu werden rollierende Perioden gemessen, d.h. der maximale Verlust wird berechnet für den Zeitraum Januar bis Juni, gefolgt von Februar bis Juli, März bis August usw.

MADAX – Der Midcap-Index der Deutschen Börse. Er setzt sich aus 50 liquiden Aktienwerten der zweiten Reihe zusammen und besteht aus allen Werten, die im im DAX 100, aber nicht im DAX enthalten sind. Der Index wird analog zum DAX während der Börsenzeit minütlich als Performance- und auch als Kursindex berechnet. Die Zusammensetzung des Index wird zweimal jährlich durch den Vorstand der Deutsche Börse AG auf Empfehlung des Arbeitskreises Aktienindizes überprüft (vgl. DAX)

Mid cap-Fonds – Englische Bezeichnung für Aktiengesellschaften mit einer „mittleren Börsenkapitalisierung“. Meist weisen Midcaps auch ein geringeres Handelsvolumen auf als marktführende Titel („Blue Chips“). Am deutschen Aktienmarkt werden Papiere mit einem Börsenwert in der Größenordnung von rund einer bis fünf Milliarden Mark als Midcaps bezeichnet. Als solche werden die 70 Unternehmen im Börsenindex MADX eingestuft. Sie folgen in der Rangfolge des Börsenwertes den 30 Standardtiteln, die im DAX erfaßt sind.

Mindestanlage – Von fast allen KAG´s wird verlangt, dass der Anleger einen Mindestbetrag in einen bestimmten Fonds investiert. Der Anleger muss bei einigen Fonds nur mit einer Mindestsumme starten und kann sie später nach Belieben erhöhen. Für die Erstanlage als auch für alle weiteren Investments sind bei Fonds Mindestsummen vorgeschrieben. Auch für die Einrichtung eines Fonds-Sparplans ist üblicherweise eine regelmäßige Mindestanlagesumme erforderlich.

Mindesreserve – Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dient diese Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank. Die Bundesbank kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Damit sind die Mindestreserven heute zu einem wichtigen Mittel der Kredit- und Konjunkturpolitik geworden. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.

Mindeststückzahl – Vorgeschriebene, nicht unterschreitbare Handelseinheit, vor allem beim Kauf von Optionen.

Mischfonds – gemischte Fonds

MSCI – Morgan Stanley Capital International, ein Finanzdienstleister, der zahlreiche internationale Branchen- und Länderindizes berechnet. Diese haben für viele Fondsmanager große Bedeutung als Vergleichmaßstab(Benchmark) für ihre Portfolios.

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N

Nachrangkapital – Das Nachrangkapital kommt in der Bilanz einer Bank auf der Passivseite vor. Dieser Posten gehört zu den Verbindlichkeiten der Bank. Es heißt Nachrangkapital, da es eine wesentlichen Unterschied zu den „normalen“ Schulden der Bank besitzt. Wie der Name schon verrät, sind diese Verbindlichkeiten nachrangig. Also verbleiben diese Gelder in den meisten Fällen viel länger in der Unternehmung als andere Verbindlichkeiten. Auch im Falle eines Konkurses oder der Liquidation dürfen die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.

Namensaktie (vinkuliert) –  Die übertragung von Namensaktien kann von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden. In diesem Fall bezeichnet man diese Namensaktien als vinkuliert.

Namensaktie – Namensaktien sind in den USA oder auch Japan weit verbreitet. Beim Verkauf von Namensaktien bedarf es Indossaments zur übertragung der mit der Aktie verbundenen Rechte, da sie auf den Eigentümer ausgestellt sind. Vergleiche vinkulierte Namensaktie.

NASDAQ – National Association of Securities Dealers for Automated Quotation. Die Nasdaq wurde gegründet um eine landesweites System zu etablieren, welches es an jedem Ort des Landes (den USA) jederzeit ermöglicht, einen aktuellen Kurs von gehandelten Aktien bzw. jedem einzelnen Aktienhandel an der New Yorker Börse zu erhalten. Da sich zunächst vor allem junge Unternehmen in diesem Computerhandelssystem erfassen ließen, fiel dem System immer mehr die Rolle als Kursprovider für Wachstumswerte zu. Inzwischen hat sich die Nasdaq als Handelsplattform für mehrere Tausend Unternehmen entwickelt, die vielfach in den Branchen Computer, Internet, Biotech und Software tätig sind. Vielfach wird der Begriff Nasdaq auch als Synonym für den Handel mit Wachstumswerten verwandt.

Nebenwerte (=Mid caps oder Small caps) – Gegenteil: Standardwerte/Blue Chips.

NEMAX – Aktienindex des Frankfurter Neuen Marktes. Der NEMAX wird sowohl als Kurs- als auch als Performanceindex berechnet. Der „NEMAX All Share“ beinhaltet alle Werte, die am Neuen Markt gehandelt werden. Der „NEMAX 50“ beinhaltet die bei seinem Start 50 von der Börsenkapitalierung größten Aktienwerte am Neuen Markt. Durch Neuemissionen und Kursverluste ist dies i.M. aber nicht mehr der Fall.

Nennwert – siehe Nominalwert

Nettodividende – Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen. Ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können.

Nettoinventarwert – Der Nettoinventarwert wird von der Depotbank errechnet. Er ergibt sich aus der Summe aller zum Mittelkurs bewerteten Vermögensgegenstände abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten.

Neuemission – Neu an die Börse gekommener Wert, der vorher nicht für das breite Anlegerpublikum zugänglich war und meist feste Mehrheitsverhältnisse hatte (vgl. Emission).

Neuer Markt – Deutsches Börsensegment für Wachstumsaktien. Zugangsvoraussetzung für Unternehmen:

  • Emissionsvolumen mindestens 3 Mio. DM
  • Streubesitz mindestens 20%
  • ausschliesslich Stammaktien
  • Emissionsprospekt nach internationalem Standard
  • Rechnungslegung nach IASoder US-GAAP
  • Verpflichtung eines Betreuers für den Handel
  • Haltepflicht der Altaktionäre mindestens sechs Monate
  • Akzeptanz des Übernahmekodex
  • Publikationen auf Deutsch und Englisch
  • Emission möglichst über 50% aus Kapitalerhöhung

New York Stock Exchange – Bedeutendste Börse der Welt, wegen ihrer Lage an der New Yorker Wall Street auch einfach „Wall Street“ genannt. Abgekürzt: NYSE.

Nichtveranlagungsbescheinigung – Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere „an der Quelle“ besteuert, das heißt, ihnen werden bei Auszahlung 25 oder 30 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionäre gilt.

Nominalwert – Der Nominalwert bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit dem die Aktie am Grundkapital beteiligt ist. In Deutschland gibt es Aktien mit einem Nennwert ab 1 EUR. Im Zusammenhang mit der Umstellung von auf DM-Beträge lautenden Aktien auf Euro (der Nennwert muß auf ganze Zahlen lauten), erfolgte durch das „Gesetz über die Zulassung von Stückaktien“ die Zulassung von nennwertlosen Aktien. Bei Schuldverschreibungen wird die gesamte Anleihe in Teilbeträge von bestimmten Größenordnungen zerlegt. Diese Teilbeträge sind die Nennwerte der Schuldverschreibungen.

Nominalzins – Der Nominalzins entspricht bei einer Anleihe dem Kupon. Beim Realzins dagegen wird die reale Verzinsung ermittelt, indem z.B. Inflationsraten gegengerechnet werden.

Notierung – Der ermittelte und im Börsenblatt wiedergegebene amtliche Kurs eines Wertpapiers, auch Notiz genannt.

Null-Kupon-Anleihen – (engl: Zero-Bonds) Bei Null-Kupon-Anleihen erhält der Käufer keine jährlichen Zinszahlungen (der Kupon beträgt 0%), Null-Kupon-Anleihen werden immer mit 100% zurückbezahlt. Bei der Emission liegt der Ausgabepreis unter 100%. Ein Investor zahlt z.B. 80 Euro ein und erhält nach vier Jahren 100 Euro zurück.

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O

Offene Fonds – In offenen Fonds (Publikumsfonds) gibt die Fondsgesellschaft je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.  Gegenteil: Geschlossene Fonds

Offshore-Funds – Sie haben ihren Standort in Ländern ohne spezielle Investmentgesetzgebung gewählt. und entgehen so den üblichen Aufsichtsbestimmungen und Anlagevorschriften. Zusätzlich sind diesen Ländern meist steuerliche Vorteile zu finden. Die Offshore Länder sind: Bahamas Bermuda British Virgin Islands Cayman Islands Irland Guernsey Hong Kong Isle of Man Jersey Lichtenstein Mauritius Niederlande Niederländische Antillen Neu Seeland Taiwan Panama

Option – Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen. Oder anders gesagt: Ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).

Optionsgeschäft – Das Optionsgeschäft ist der Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Wertpapiere einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basiswert) entweder vom Kontrahenten (Stillhalter) zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer bei Abschluss des Optionsgeschäfts den Optionspreis(Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- (call) und Verkaufsoptionen (put), die jeweils ge- und verkauft (geschrieben) werden können. Während Kaufoptionen das Recht, nicht jedoch die Pflicht gewähren, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis (dem Basispreis) zu kaufen, verbriefen Verkaufsoptionen das Recht, aber nicht die Pflicht, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb einer definierten Zeitspanne zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Mit Calls spekuliert ein Anleger mit geringerem Kapitaleinsatz auf steigende Kurse, während er mit Puts sein Portfolio flexibel gegen fallende Kurse versichern kann, um sich gegen Rückschläge am Markt zu schützen.

Optionsschein – Der Optionsschein (Warrant oder Covered Warrant) verbrieft das Recht, nicht aber die Verpflichtung, bei einer Call Option eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z.B. Aktien, Anleihen usw.) zu kaufen bzw. bei einer Put Option zu verkaufen. Risikoreichere Variante des Börsengeschäfts!

Order – Börsenauftrag

over-the-counter-market – Freiverkehrsmarkt der USA für Aktien und Anleihen im Interbankenhandel (auch OTC-Markt genannt), der außerhalb der Verantwortung der Börse stattfindet, aber dennoch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel unterliegt. Im Optionshandel: Over-the-counter-Optionen zeichnen sich aus durch eine individuelle Laufzeit, fehlende Börsennotierung, wenig Transparenz und eine geringe Zugangsmöglichkeit für den privaten Investor.

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P

Pari-Kurs – Kurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von 100%. Wird sie unter pari ausgegeben, wie dies bei Neuemissionen häufig der Fall ist, ergibt sich daraus eine höhere Realverzinsung als durch den vereinbarten Nominalzinssatz ausgedrückt; denn der Erwerber investiert weniger als 100% vom Nominalwert der Anleihe, erhält andererseits aber auf eben diesen Nominalwert die angegebenen Zinsen.

Passiva (Bilanz) – Die Passivseite in der Bilanz eines Unternehmens weist das verfügbare Kapital aus, welches die Firma besitzt. Dort werden das in den Betrieb geflossene Geld und seine Quellen sichtbar gemacht. Es wird offengelegt, mit welchen Mitteln die Werte auf der Aktivseite angeschafft wurden. Die Passivseite ist die Finanzierungsseite der Bilanz bzw. der Aktivseite. Sie ist nicht mehr und nicht weniger als ein Gegenausdruck der Aktivseite. Die Passivseite enthält mit ihrer Untergliederung und Aufteilung in Eigenkapital und Fremdkapital ein wesentliches Zeitelement. Hier wird insbesondere das Fremdkapital, als endlich verfügbares Kapital, nach der Dauer der Verfügbarkeit gegliedert. In den meisten Fällen spricht man von kurzfristigem- und langfristigem Kapital.

penny stocks – Amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem Dollar.

Performance (= Wertentwicklung) – Die Performance misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird zum Vergleich ein sogenannter Benchmark als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt oder Branchen darzustellen. Bei Investmentfonds wird die prozentuale Veränderung der Anteilwerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Berücksichtigung der Ausschüttung und des Körperschaftsteuerguthabens , meist aber nicht der beim Fondskauf gezahlten Ausgabeaufschläge , gemessen. Die Entwicklungen des Werts verschiedener Fonds und damit die Leistung des Fondsmanagements lassen sich nur miteinander vergleichen, wenn Fonds mit in etwa gleichen Anlageobjekten und unter vergleichbarer Anlagestrategie betrachtet werden. Allgemein gebräuchlich ist die Berechnungsmethode des Bundesverbandes Deutscher Investmentgesellschaft (BVI). Danach ist die Wertentwicklung die Veränderung des Anteilpreises in einer Periode, wobei sämtliche Erträge wieder angelegt werden. Basis der Berechnung ist der Anteilwert oder Rücknahmepreis das heißt ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen – sonst ließen sich Fondsvarianten mit und ohne Kaufgebühr nicht vergleichen. Alle Kosten auf der Fondsebene sind im Anteilwert bereits einberechnet. Für die Wiederanlage der zwischenzeitlichen Ertragsausschüttungen gilt folgendes: Die Erträge werden am Tage der Ausschüttung reinvestiert – spesenfrei und ohne Steuerabzug in Anteilen oder Anteilbruchstücken desselben Fonds. Die Wiederanlage bewirkt einen Zinseszins-Effekt, der das Gesamtresultat der Anlage positiv beeinflußt.

Portfolio (= Portefeuille) – Als Portfolio bezeichnet man im allgemeinen alle Wertgegenstände, die sich in einem Besitz befinden. Das sind vorrangig Wertpapiere, können aber auch Immobilien oder Grundbesitz sein. Bei Investmentfonds versteht man unter Portefeuille , die Zusammensetzung eines Depots, die Summe der Anlageinstrumente eines Fonds:(Aktien, Anleihen, Derivate etc.)

Preisindex – Von amtlichen Stellen (z.B. vom Statistischen Bundesamt) errechnete Meßzahl, die Auskunft gibt über durchschnittliche Preisveränderungen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft. Beispielsweise gibt der Preisindex für die Lebenshaltung (Index der Verbraucherpreise) die Entwicklung der Preise für Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs wieder. Errechnet wird er anhand eines Warenkorbs (der neben Waren auch Dienstleistungen und Nutzungen umfaßt) für eine Gruppe von Haushalten, die nach Personenzahl und sozialer Stellung repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind.

Prospekthaftung – Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden, haftet der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.

Provision – Die Provision ist der Prozentsatz, den Banken und Broker für die Abwicklung von Wertpapierkäufen berechnen.

Publikumsfonds – Ein Publikumsfonds zeichnet sich dadurch aus, dass weder die Anzahl der Anteile noch der Anlegerkreis Beschränkungen unterworfen sind. Die Anteile können von jedermann erworben werden und werden entsprechend der Nachfrage ausgegeben. Gegenteil: Spezialfonds, geschlossene Fonds.

Publititätspflicht – Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen. Sie verpflichtet die AGs/KAGs zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden.

Put – Verkaufsoption: Siehe Optionsschein.

Put-Option – Nennt man eine Verkaufsoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold, o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Geld) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muß. Dafür erhält er vom Erwerber des put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option überproportional. Ist er bereits im Besitz der entsprechenden Bezugswerte, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern. Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im wesentlichen zwei Alternativen: Er kann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen; er kann den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, so daß er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da dieser Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muß, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko ganz erheblich.

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Q

Quellensteuer – Die Quellensteuer wird auf Zinserträge an der „Quelle“ (der AG oder KAG) erhoben und beträgt pauschal 30% (plus Solidaritätszuschlag). Quellensteuern existieren in vielen Ländern (GB, USA; Frankreich, etc..) Sie beträgt meistens zwischen 25 und 30%.

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R

Ranking  – siehe Star Ranking

Rating – Ein Rating ist eine systematische, qualitative Bewertung von Emittenten hinsichtlich ihrer Bonität . Es wird durch kodierte Bonitätsstufen ausgedrückt. Bekannte Agenturen, die Ratings durchführen, sind Standard & Poors oder Moody´s. Des weiteren führt S&P auch eine Rating von Investmentfonds durch. Hierbei werden quantitative Daten (Performance und Volatilität) und qualitative Werte (Leistung des Fondsmanagements, etc) zur Beurteilung des Fonds verwendet. (Siehe S&P Rating) Gerade das Rating im Fondsbereich wird oft uneinheitlich verwendet. Zum Teil wird der Begriff „Rating“ auch für rein quantitative Analysen eingesetzt. (z.B. bei Feri). Diese Risiko-Ertrags Analysen werden bei S&P als Ranking (Star-Ranking) bezeichnet.

Realtime-Kurs – Kurs, der in dem Augenblick übermittelt wird, in dem er tatsächlich entsteht.

Realzins – Zinsertrag, der sich unter Berücksichtigung der eingetretenen Inflations- oder Deflationsrate ergibt. Zu seiner Ermittlung muß man einerseits das investierte Kapital mit dem Nominalzins auf- und andererseits mit der Inflationsrate abzinsen.

Beispiel: Nominalzins = 9%, Inflationsrate = 5,8%

(1 + 9 : 100) : (1 + 5,8 : 100) = 1,03025

Der Realzins beträgt im Beispiel also 3,025%, das heißt, 1000 Euro sind nach einem Jahr real, also nach Berücksichtigung der Inflationsrate, 1030,25 Euro wert.

Rechenschaftsbericht – Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich – spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres – einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.

Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanz) – Wie der Name schon sagt, wird hier etwas „abgegrenzt“. Etwas das vom Bilanzstichtag aus gesehen in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierendem Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsperiode gehört. Das heißt, in der Passivaseite bedeutet der Rechnungsabgrenzungsposten, dass eine Zahlung an das Unternehmen geleistet wird, die nicht mehr zur abgelaufenen Periode, sondern eigentlich zum künftigen Ertrag zählt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen für den Januar des nächsten Geschäftsjahres bereits im Dezember die Mieteinkünfte erhält, dann ist diese Summe passivisch abzugrenzen. Wenn aber das Unternehmen beispielsweise in der Geschäftsperiode fällige Zinsen, erst in der nächsten Geschäftsperiode zahlt, dann entsteht eine sonstige Verbindlichkeit.

REIT (engl. = Real Estate Ivestment Trust) – Reits sind börsennotierte US-Immobiliengesellschaften. Das Kapital ihrer Anteilinhaber werden zu mindestens 75 Prozent in den US-Immobilienmarkt investiert.

Rendite – Die Rendite bezeichnet den Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie beruht auf den Ertragseinnahmen des Fonds (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) und den Kursveränderungen der im Fonds befindlichen Werte.

Renten – Kurzbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihe).

Rentenfonds – Rentenfonds setzten sich überwiegend oder ausschließlich aus festverzinsliche Wertpapieren zusammen.

Rentenmarkt – Teilbereich des Kapitalmarkts, der Markt für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren(Rentenwerten).

Research – Eines Wertpapiers Analyse hinsichtlich seiner Kurschancen, eines Unternehmens hinsichtlich seiner Ertragskraft.

Restlaufzeit – Die bis zur Fälligkeit einer Forderung oder bis zum Verfall eines Rechts (Bezug von Aktien über Optionen und Optionsscheine) verbleibende Zeitspanne.

Rezession – Allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung, zumeist einhergehend mit anhaltenden Kursverlusten an der Börse (Baisse). Die Entwicklung verläuft hier im allgemeinen weniger dramatisch als in der Depression.

Risiko – Marktrisiko:Sind an den internationalen Börsen Kursrückgänge zu verzeichnen, wird sich dem kaum ein Fonds entziehen können. Dieses Marktrisiko wird um so größer, je spezieller der Anlageschwerpunkt eines Fonds ist, denn damit wird tendentiell auf eine breite Streuung verzichtet. Ob das jeweilige Fondskonzept oder der Anlageschwerpunkt erhöhte Marktrisiken birgt, muß im Einzelfall geprüft werden. Fondsmanagement Das Fondsmanagement ist nicht frei von Fehleinschätzung. Auch kann ein Wechsel im Management eines Fonds erhebliche Auswirkungen auf die Performance haben – im positiven wie im negativen Sinn. Dieses Risiko ist nur durch Index-Fonds zu umgehen. Währungsrisiko Legt ein Fonds Gelder in einer ausländischen Währung an, dann können mit dem Erwerb seiner Fondsanteile Währungsrisiken verbunden sein, unabhängig davon, in welcher Währung die Fondsanteile notiert werden. Teilweise wird in Fonds eine Absicherungsstrategie gegen Währungsrisiken betrieben. Interpretationsrisiko In Deutschland werden Wertentwicklungstabellen publiziert, die auf unterschiedlichen Annahmen, Berechnungsmethoden und Stichtagsbetrachtungen beruhen. Es ist also ratsam, sich beim vergleich von Fonds auf Daten zu verlassen, die jeweils nach derselben Methode erarbeitet sind. Auch muß darauf geachtet werden, daß nur Fonds mit ähnlichen Anlagegrundsätzen verglichen werden. Auch kann die in der Vergangenheit erzielte Performance nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Bonitätsrisiko Rentenfonds mit Anleihen von Emittenten geringerer Bonität bringen ein höheres Risiko mit sich. Informationsrisiko Darstellungen in Medien können Anlegern einen Sachverhalt zeitverzögert, unrichtig oder unvollständig wiedergeben. Daraus resultiert die Gefahr, zu spät über wichtige Informationen zu verfügen und daraus Verluste zu erleiden oder die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Informationen zu fällen.

Risikomanagement – Beim Risikomanagement wird durch den Einsatz von Derivaten versucht, das Risiko(Währungs-, Marktrisiko) eines Investments einzugrenzen.

Risikostreuung (= Deversifikation) – Aus einer Vielzahl verschiedener Wertpapiere besteht eines Investmentfonds Portfolio. Neben Chancen auf Kursgewinne birgt jedes einzelne Wertpapier auch Risiken, die zum einen im Wertpapier selbst liegen und bezeichnet werden sie als titelspezifische Risiken. Zum anderen resultieren Gefahren aus der Entwicklung der einzelnen Wertpapiermärkte (man nennt dies Marktrisiko). Zudem besteht bei Anlagen in fremden Währungen ein Währungsrisiko. Auf mehrere Einzelwerte läßt sich das titelspezifische Risiko durch die Verteilung der Investitionssumme reduzieren, denn das Risiko eines Portefeuilles ist geringer als der gewichtete Durchschnitt der Risiken seiner Einzelpositionen. Indem die verschiedenen Anlagen unternehmens-, branchen-, länder- und währungsmäßig gestreut werden , werden Marktrisiken vermindert. Im KAGG ist das Prinzip der Risikostreuung geregelt.

Rücknahme (von Fondsanteilen) – Eine KAG ist bei einem offenen Fonds dazu verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.

Rücknahmegebühr – Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Fondsanteilen erheben einige ausländische Fondsanbieter eine Gebühr. Bei längerm halten der Fondsanteile im Depot hat der Anleger eine niedriger Rücknahmegebühren als bei kürzerm haltens.

Rücknahmepreis – Der Preis, zu dem der Anleger seine Fondsanteile wieder an die Investmentgesellschaft verkaufen kann. Er ist bei den meisten Fonds niedriger als der Ausgabepreis, da dieser noch den Ausgabeaufschlag beinhaltet, der quasi eine Gebühr für die Verwaltung der Fondsanteile darstellt.

Rückstellungen (Bilanz) – Die Rückstellungen findet man in der Bilanz auf der Passivseite. Das Geld gehört nicht direkt zum Eigenkapital, weil es nur für bestimmte Zwecke benutzt werden soll. Das Unternehmen stellt Geld zurück für zukünftige Aufwendungen, die es aber jetzt bereits einschätzen kann. Beispielsweise gibt es Rückstellungen für Steuern und Pensionen. Wenn das betreffende Ereignis dann eintrift, so werden die fälligen Beträge aus einer Auflösung der Rückstellungen bezahlt und belasten nicht den operativen Gewinn der Periode..

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S

S&P Ranking – siehe Star Ranking

Sammelverwahrung – Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot erhält der Kunde bei der Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) auf Anforderung nicht das Original jener Papiere zurück, die er eingeliefert hat, sondern ein entsprechendes Exemplar. Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die Sonderverwahrung.

Schlusskurs –  Der letzte Kurs, der im variablen Handel am Ende einer Börsensitzung ermittelt wird.

Schuldverschreibungen (Bilanz) – Die Schuldverschreibungen kommen in der Bilanz auf der Aktivaseite vor. Dieser Posten gehört zu den Handelsaktiva. Die Schuldverschreibungen sind die Forderungen, die die Bank noch von den jeweiligen Schuldnern erhalten soll.

Schwellenländer – Emerging Markets

Shareholder Value – Aus dem (Kurs-)Wert der entsprechenden Aktie multipliziert mit der Summe der gehaltenen Anteile besteht der Vermögenswert (Value), den ein Anteileigner (Shareholder) einer Aktiengesellschaft besitzt. Den Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des Gesamtunternehmens zu maximieren, wird daher eine auf Shareholder Value angelegte Unternehmenspolitik versuchen. Managementstrategie, die eine Steigerung des Unternehmenswertes in den Vordergrund sämtlicher Entscheidungen stellt. Nur auf diese Weise wird gemäß dem Ansatz die gewünschte Steigerung des Börsenkurses erreicht. Das Prinzip des Shareholder Value, zu deutsch „Wert für den Aktionär“, stammt ursprünglich aus den USA. Dort forderten zuerst institutionelle Anleger, beispielsweise Pensionsfonds von Firmen, die Aktionärsinteressen in den Mittelpunkt zu stellen. Heute wird das Shareholder-Value-Prinzip weltweit von Unternehmen angewandt. Umfassend wird darunter nicht allein eine kurzfristige Steigerung des Börsenkurses, sondern eine langfristige Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität verstanden.

Sharpe-Ratio – Die Sharpe-Ratio mißt die überschußrendite eines Fonds pro Risikoeinheit. Wenn also beispielsweise ein Anleger die Wahl zwischen zwei Fonds hat, die beide in den vergangenen drei  Jahren eine jährliche Rendite von 15 Prozent erzielt haben, so dürfte er den Fonds bevorzugen, der diese Rendite mit der geringeren Schwankungsbreite der Wertentwicklung, gemeint ist hier die Volatilität, erreichte. Hier fällt die Entscheidung also relativ leicht. Muß der Anleger aber zwischen zwei Fonds wählen, von denen der eine zwar etwas schwächer in der Rendite, aber eben auch etwas weniger risikobehaftet ist, so gibt die Sharpe-Ratio die notwendige Hilfestellung. Zunächst einmal enthält sie im Zähler die sogenannte überschußrendite. Darunter versteht man die über die sichere Geldmarktanlage hinausgehende Rendite (annualisiert). Wenn also der risikolose Geldmarkt drei Prozent und der ausgewählte Fonds zehn Prozent abgeworfen haben, so hat letzterer eine überschußrendite von sieben Prozent. Diese wird ins Verhältnis gesetzt zum Risiko, ausgedrückt als Volatilität. Eine positive Sharpe-Ratio, also eine deutlich größer eins (>1), zeigt an, daß gegenüber der risikolosen Geldmarktanlage eine Mehrrendite erwirtschaftet wurde. Zum anderen zeigt sie, in welchem Verhältnis diese Mehrrendite zum eingegangenen Risiko steht. Umgekehrt verdeutlicht eine negative Sharpe-Ratio kleiner Null (< 0), daß noch nicht einmal die Geldmarktverzinsung übertroffen wurde. Während bestimmter Phasen gibt es durchaus Märkte, in denen trotz eingegangenen Risikos keine angemessene Wertentwicklung zu erzielen ist. Unterscheiden sich also zwei Fonds sowohl in der erzielten Rendite als auch in der Volatilität, sollte unter sonst gleichen Bedingungen der Fonds mit der höheren Sharpe-Ratio bevorzugt werden.

Short-Position – Position, die durch einen Leerverkauf (Verkauf eines Kontraktes oder Basiswertes, der nicht zuvor gekauft wurde) entstanden ist.

SICAV – Die SICAV ist eine besonders in Frankreich und in Luxemburg gebräuchliche Aktiengesellschaft, die über Gesellschaftsorgane sowie über ein Mindestkapital verfügt. Das Kapital der Gesellschaft variiert jedoch. Es entspricht jederzeit dem Wert des Nettovermögens aller Teilfonds der Gesellschaft und wird durch Anteile ohne Angabe eines Nominalwertes dargestellt. Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft im klassischen Sinn ist der Zweck der SICAV auf die Anlage des Gesellschaftskapitals in Wertpapieren nach dem Grundsatz der Risikostreuung – ähnlich wie es das KAGG für deutsche Investmentgesellschaften vorschreibt – beschränkt.

Sondervermögen – Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft

Sonderverwahrung – Im Wertpapiergeschäft die gesonderte Aufbewahrung der einem Kunden gehörigen Papiere im Streifbanddepot, im Unterschied zur allgemein üblichen Sammelverwahrung (vgl. Sammelverwahrung)

Sparplan – Regelmäßige Einzahlung eines bestimmten Anlagebetrages zum Kauf von Investmentanteilen. Der Kauf von Fondsanteilen über einen Sparplan bietet neben dem Vorteil des Cost-Averaging auch die Möglichkeit, Höhe und  Dauer der Einzahlungen flexibel zu gestalten. Bei Sparplänen entfällt für den Anleger zudem die Schwierigkeit, den idealen Anlagezeitpunkt zu finden (siehe auch Timing).

Spekulationsfrist – Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in bestimmten Fällen einkommensteuerpflichtig. Das trifft insbesondere für Aktien und Investmentanteile zu. Wenn ein Besitzer solche Wertpapiere vor Ablauf von zwölf Monaten, vom Tag des Erwerbs an gerechnet, wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, so liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Gewinne aus solchen Spekulationsgeschäften, die eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr übersteigen, sind steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf dieser Spekulationspflicht erzielt werden, sind dagegen steuerfrei. Seit dem 01.01.99 wird bei Optionsscheinen nicht mehr zwischen dem Verkauf und der Ausübung von Optionsscheinen unterschieden. Beides gilt als Veräußerungsgeschäft. Ebenfalls steuerfrei, und zwar ohne Beachtung einer Frist zwischen Kauf und Verkauf, sind Gewinne aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen wie Pfandbriefen, Kommunalobligationen, öffentlichen Anleihen oder Industrieobligationen.

Spekulationsgewinne – Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gelten als steuerpflichtige Spekulationsgewinne, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zwölf Monate verstrichen sind (Spekulationsfrist). Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Kalenderjahr sind Spekulationsgewinne steuerfrei, Verluste innerhalb der Frist können mit angefallenen Gewinnen verrechnet werden.

Spekulationssteuer – Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlußgeschäft mehr als zwölf Monate liegen. Die steuerliche Handhabung solcher Gewinne ist in der Bundesrepublik aber noch schwankend, da sie in bestimmten Fällen auch als nicht zu versteuernde Einnahmen aus Spiel und Wette angesehen werden könnten. Wie innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen, so können umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste steuerlich geltend gemacht werden, allerdings höchstens bis zum jeweiligen Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung auf ganz legale Weise zu vermeiden, können sich Anleger gegebenenfalls durch Abschluß von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten (vgl. Put-Option, Optionsgeschäft).

Sperrminorität – Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden kann. Bei Aktiengesellschaften liegt diese Sperrminorität bei 25%.

Spezialfonds – Sie sind nicht für die breite öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG. Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden.

Spezialitätenfonds – Unterscheiden sich durch ihre Ausrichtung ihrer Anlagepolitik auf gewiße Länder, Industriezweige, Wirtschaftssektoren oder auf gewiße Wertpapiere wie Wandel/Optionsanleihen von normalen Investmentfonds. Beim Anleger setzen Spezialitätenfonds ein höheres Maß an Risikobereitschaft, aber auch an Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge voraus. Neben höheren Chancen entstehen durch diese Beschränkung auf bestimmte Marktsegmente auch vermehrt Risiken.

Stammaktie – Die in Deutschland gebräuchlichste Form der Aktie. Im Gegensatz zu Vorzugsaktien Aktien eines Unternehmens mit vollem Stimmrecht in der Hauptversammlung.

Standard-&-Poors-Index – Einer der umfassendsten Aktienindizes des amerikanischen Wertpapiermarktes, in dem 100 bzw. 500 Aktienwerte – nach einem bestimmten, repräsentativen Querschnitt gewichtet – enthalten sind.

Standardabweichung – Wird benutzt, um das Risiko einer Anlage zu messen. Die Standardabweichung erklärt zwei Drittel aller Abweichungen vom durchschnittlichen Wert. Eine niedrige Standardabweichung läßt auf eine hohe Wahrscheinlichkeit schließen, daß auch zukünftige Ergebnisse nahe dem Durchschnitt liegen.

Star Ranking – Hinter dem Begriff S&P Stars verbergen sich die Wörter „STock Appreciation Ranking System“.Es handelt sich dabei um ein vom amerikanischen Finanzdienstleister Standard & Poor´s (S&P) entwickeltes Benotungssystem (S&P Star-Rankingsystem), mit dem die dortigen Analysten zum Ausdruck bringen, wie eine bestimmte Aktie aus ihrer Sicht in den nächsten sechs bis zwölf Monaten verglichen mit der Entwicklung des S&P 500-Index abschneiden wird. Die zu vergebenden Noten reichen von einem bis zu fünf Sternen. Eine Aktie, die sich fünf Sterne verdient hat, sollte demnach deutlich besser als der Vergleichsmaßstab abschneiden und zu den besten Titeln am Aktienmarkt überhaupt zählen. Werte mit nur einem Stern sollen sich den Annahmen zufolge dagegen deutlich schlechter entwickeln und zu den schwächsten Werten zählen. Einer Aktie mit drei Sternen wird demzufolge eine Performance wie dem S&P 500-Index zugetraut, und Titeln mit zwei oder vier Sternen eine etwas schlechtere oder eine etwas bessere Kursentwicklung. Angewandt wird dieses Rankingmodell von S&P seit Anfang 1987.

Stimmrecht – Das dem Inhaber von Stammaktien zustehende Recht zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (vgl. Hauptversammlung).

Stock-Picking –  Aktienanlagestrategie, die darauf basiert spezielle Werte zu erwerben, die sich besser entwickeln als der Gesamtmarkt. Nach detaillierter Analyse der Unternehmen und ihrer Gewinnentwicklung erfolgt die Auswahl. Damit steht Stock-Picking im Gegensatz zu einer länder/branchenorientierten Strategie.

Stop-Loss-Order –  In den USA weit verbreitete Art eines Verkaufsauftrags, der automatisch an die Börse gegeben wird, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird. Strategisch lassen sich solche Aufträge günstigstenfalls so plazieren, daß das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben angepaßt wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 5 oder 10%) hinnehmen muß.

STOXX – STOXX und EUROSTOXX sind Warenzeichen von Dow Jones. Die US-Firma Dow Jones etablierte eine Indexfamilie um die verschiedenen, europäischen Märkte überschaubarer zu machen, indem sie Indices schufen, die die größten Unternehmen Europas enthielten und so auf einen Blick einen groben Überblick zu geben vermochte, was an einem Handelstag in Europa geschah. Zudem wurde mit der Einführung zwischen den 50 größten, europäischen Unternehmen allgemein (STOXX50) und den 50 größten, europäischen Unternehmen, die aus Ländern kommen, die zur Euro-Zone gehören (EUROSTOXX50), unterschieden. Insbesondere der EUROSTOXX hat sich zu einem der führenden Börsenbarometer Europas entwickelt. Der STOXX50 wird dagegen entgegen seiner Bedeutung häufig in den deutschen Medien vernachlässigt. Durch die Hinzunahme schweizerischer und britischer Unternehmen unterscheidet sich die Zusammensetzung der beiden Indices vor allem dadurch, dass der STOXX eine wesentlich höhere Gewichtung der Pharmawerte beinhaltet.

Streubesitz – Der Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die entsprechenden Papiere und umgekehrt (vgl. Marktenge).

Stückzins – Der seit dem letzten Zinstermin bis zum Kauftag aufgelaufene Betrag, den der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers dem Verkäufer bezahlen muß.

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T

Tafelgeschäft – Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewußt vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten Steuerhinterziehung.

Termingeld – Alle Einlagen bei Kreditinstituten mit vereinbarter fester Laufzeit oder Kündigungsfrist. Oberbegriff für Festgeld und Kündigungsgeld

Termingeschäft – Im Gegensatz zum Kassageschäft ein Geschäft, das zu feststehenden Konditionen bis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, erfüllt werden soll. Beim Fixgeschäft ist diese Erfüllung für beide Seiten zwingend, beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner gegen Zahlung einer Prämie das Recht auf Rücktritt vorbehalten, beim Optionsgeschäft schließlich wird einer Partei von vorneherein die Möglichkeit eingeräumt, das Recht auszuüben oder es verfallen zu lassen. Der Terminhandel in Wertpapieren war in der Bundesrepublik von 1931 bis 1970 verboten. Seit 1970 sind Termingeschäfte in Form von Optionsgeschäften wieder erlaubt (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).

Thesaurierung – Die Wiederanlage von Zinsen oder anderen Erträgen aus Wertpapieren in neuen Wertpapieren.

Tilgung – Nicht nur Eigenkapital sammeln die meisten Steuersparfonds von den Anlegern, sondern sie nehmen gleichzeitig einen Kredit bei einer Bank auf. Normalerweise ist diese sogenannte Innenfinanzierung anfangs genauso hoch wie die Summe der Anlegergelder, aber in Einzelfällen sogar noch höher. Bei beteiligung an einem solchen Fonds, werden diese Bank-Schulden gleichzeitig anteilig übernommen. Eine positive Wirkung haben diese Anfangs, doch steigern sie die Verlustzuweisung für den einzelnen. Die Schulden anschließend sollten so schnell wie möglich getilgt werden. Nicht eingeplante Mietausfälle sind um so verhängnisvoller, je höher die Schulden. Besonders verhängnisvoll ist das viele Fondsgesellschaften anfangs auf eine Tilgung des Kredits, damit sie noch einigermaßen attraktive Ausschüttungen zahlen können, verzichten. Allerdings ist das gefährlich. Irgendwann reichen die Fondsüberschüsse nicht mehr, die Zinsen zu begleichen, entweder muß der Anleger Geld nachschießen oder die Fondsgesellschaft erhöht die Schulden weiter. Für die Rentabilität des Investments ist beides gleichermaßen verhängnisvoll. Selbst dann wenn der Anleger zur Finanzierung des persönlichen Anteils einen Kredit aufgenommen hat, sollte er diesen so schnell wie möglich tilgen.

Timing – Allagezeitpunkt und oder Austieg sind zum Richtigen Moment geschehen. Allerdings raten Fachleute Privatanlegern davon ab, ein Timing zu versuchen. Die überwiegende Mehrzahl der Privatanleger findet nicht den richtigen Zeitpunkt. Durch das Cost-Averaging kann der Anleger das Timing-Problem mit Sparplänen vermeiden.

Top-Down-Ansatz – Ausgehend von der Gesamtentwicklung einer Volkswirtschaft sowie der jeweiligen Branche wird versucht, auf die Entwicklung eines einzelnen Unternehmens sowie dessen Aktienkurses zu schließen.

Trading – Kurzfristige Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei dem das Ziel ist kurzfristige Kursschwankungen auszunutzen.

Tranche – Teilbetrag einer Wertpapieremission, wenn diese nicht in einem Zug ,sondern in mehreren Teilbeträgen, zu verschiedenen Terminen und gegebenenfalls unterschiedlichen Zinssätzen vorgenommen wird.

Transaktionskosten –  Bei An-/Verkauf von Wertpapieren fallen diese Kosten an und werden von dem Fondsvermögen belastet.

Treynor-Ratio – Bei der Treynor-Ratio wird die überschußrendite zum sogenannten beta-Faktor ins Verhältnis gesetzt. Der beta-Faktor ist eine statistische Maßgröße, die die prozentuale Veränderung eines Fonds oder einer Aktie angibt, wenn der Markt- repräsentiert durch den entsprechenden Referenzindex –  um ein Prozent steigt oder fällt. Ein beta von 1 besagt, daß die durchschnittliche Kursänderung des Fonds der des Marktes entspricht, bei beta größer Eins (> 1) ist sie heftiger, bei beta kleiner eins bis null (< 1 bis 0) ist sie geringer als die des Marktes. Ein beta kleiner null (< 0) zeigt an, daß sich der Fonds positiv entwickelt, wenn der Markt einbricht und Kursverluste verzeichnet, wenn die Börse nach oben geht. Auch hier wird der Investor unter sonst gleichen Rahmenbedingungen den Fonds mit der größeren Treynor-Ratio vorziehen, denn er hat seine Rendite unter relativ geringeren indexkorrelierten Schwankungen erzielt.

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U

Übernahmeangebot – Angebot zur Übernahme eines Unternehmens, meistens mit genaueren Angaben über die erwarteten Bedingungen für diese Übernahme, insbesondere dem gebotenen Aktienkurs.

Ultimo – Börsendeutsch für den letzten Tag eines Monats. Beispiel: Wer ein Limit beim Aktienkauf setzt, kann es bis Ultimo, also bis zum Ende des Monats, aufrechterhalten.

Umlaufvermögen (Bilanz) – Das Umlaufvermögen kommt in der Bilanz eines Unternehmens vor und zwar auf der Aktivseite. Wie der Name sagt, ist dieses Vermögen einem Kreislauf unterworfen, d.h., dass das Vermögen immer wieder umgeschlagen wird. Während das Anlagevermögen ständig im Unternehmen verbleibt und die Werte erst ausrangiert werden, wenn sie nutzlos geworden sind (oder auch abgeschrieben sind), sind die Werte des Umlaufvermögens ehr kurzfristiger Natur.

Umsatz – Alles, was an Waren und Leistungen von einem Unternehmen verkauft wird, schlägt sich als Umsatz nieder. Alle Verkäufe des Jahres bilden zusammen die Umsatzerlöse der Geschäftsperiode. Als Umsatzerlöse zählen nur die Verkäufe aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse oder Dienstleistungen. Erlöse aus Vermietung oder Verpachtung solcher Gegenstände gehören ebenfalls dazu.

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V

Verbindlichkeiten (Bilanz) – Sämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber anderen, bei Aktiengesellschaften etwa auch die aus der Emission einer Anleihe übernommenen Verbindlichkeiten zur Tilgung und Zinszahlung.

Verbriefte Verbindlichkeiten (Bilanz) – Die verbrieften Verbindlichkeiten kommen in der Bilanz auf der Passivseite vor. Allerdings kommt diese spezielle Form der Verbindlichkeiten lediglich bei der Bilanzierung von Banken vor. Als verbriefte Verbindlichkeiten werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen, einschließlich Hypothekenpfandbrief und öffentliche Pfandbriefe, Geldmarktpapiere (z.B. Zertifikate, etc.) ausgewiesen. Hauptsächlich unterscheidet man begebene Schuldverschreibungen, begebene Geldmarktpapiere und eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf, die alle mit unterschiedlichen Verzinsungen ausgegeben sein können.

Verfallstermin – Der Tag, an dem das Recht aus einer Option oder einem Optionsschein, eine Aktie zum Basispreis zu erwerben, erlischt; Ende der Laufzeit.

Verfügbarkeit – Eine KAG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds sein. Jederzeit soll der Kunde in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über sein Vermögen zu verfügen. Es gibt lediglich spezielle Kündigungsfristen bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (480-Euro-Gesetz).

Vergleichsindex (= Benchmark = Vergleichsmaßstab) – Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem Fonds als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient. Den Vergleichsindex zu schlagen ist Ziel eines aktiv gemanagten Fonds. Passiv gemanagte In etwa wie ihr Vergleichsmaßstab sollten sich (Index)-Fonds entwickeln.

Verkaufsprospekt – Es enthält alle Angaben von wesentlicher Bedeutung, die für die Beurteilung der Investmentanlage wichtig sind. Dem Anteilerwerber muß zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht das Verkaufsprospekt ausgehändigt werden.

Vermögen –  Von den Gewinnen, die eine Gesellschaft im Laufe ihrer Tätigkeit erzielt, wird ein Teil als Dividenden an die Aktionäre verteilt. Der andere Teil wird in Form von Rücklagen zum weiteren Ausbau der Gesellschaft benutzt: Es werden neue Maschinen angeschafft und Gebäude errichtet, Forschung betrieben etc. Diese Investitonen dienen dazu, das Unternehmen zu stärken, seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und seine Ertragskraft zu erhöhen. Damit wächst nach und nach das Vermögen der Gesellschaft.

Verwaltungsvergütung (= Managementgebühr = engl. Management Fee) – Für die Verwaltung eines Fonds erhält die KAG die Vergütung. In den Besonderen Vertragsbedingungen/im Verkaufsprospekt ist die Höhe der Verwaltungsvergütung geregelt. Wird die Gebühr dem Fonds belastet (Depotbankgebühr) und nicht dem Anleger.

vinkulierte Namensaktie – Besondere Form von Namensaktie, deren Eigentumsübertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft abhängig ist. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.

Volatilität – Ist ein Schwankungsbereich, während eines bestimmten Zeitraums, von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Meßgröße der Maximale Verlust.

Vorstand – Das eigentliche, in der Regel aus mehreren Personen bestehende Organ zur Geschäftsführung und Vertretung einer Gesellschaft, bei Aktiengesellschaften auf höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt.

Vorzugsaktie – Gegenüber den Stammaktien mit besonderen, z. B. hinsichtlich der Dividenden versehenen Vorzügen. Diese Sonderrechte werden in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.

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W

Wachstumsanleihe – Anleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.

Währungsparität – Aufgrund internationaler Vereinbarungen oder inländischer Bestimmungen festgelegtes bestimmtes oder variables Verhältnis zwischen der Währung eines Landes und der eines anderen.

Wall Street – Straße in New York, an der sich die bedeutendste Börse der westlichen Welt, die New York Stock Exchange (NYSE) befindet.

Wandelanleihe – Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt).

Warenbörse – Markt, an dem Rohstoffe, landwirtschaftliche Produkte oder auch Nahrungsmittel gehandelt und entweder als Lokogeschäfte mit sofortiger Erfüllungspflicht oder als Termingeschäfte abgeschlossen werden.

Wertentwicklung (BVI Methode) – Die BVI-Methode ist ein Verfahren zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds während eines Betrachtungszeitraumes. Es wird angenommen, daß das eingesetzte Kapital hundertprozentig zur Anlage kommt und somit bestimmte Einflußfaktoren wie z.B. Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren nicht berücksichtigt werden. Die BVI-Methode berechnet die Performance eines Fonds in drei Schritten: Zuerst wird die Zahl der Anteile berechnet, die ein Anleger am Ende des Betrachtungszeitraums besitzen könnte, wenn er zu Beginn der Periode einen einzigen Anteil hält und für Ausschüttungen beziehungsweise vom Fonds abgeführte Kapitalertragsteuer weitere Anteile kauft. Um die Anzahl der Anteile zu berechnen, die der Fondsanleger kaufen kann, werden die Ausschüttungen / Steuerzahlungen dividiert durch den Anteilwert am jeweilig Geschäftstag. Die Summe aus dem ursprünglichen Anteil und den neuen Anteilen wird dann mit dem aktuellen Anteilwert am Ende des Betrachtungszeitraums multipliziert. Im dritten Schritt wird die prozentuale Änderung des Anteilwerts berechnet: (Neuer Anteilwert – Alter Anteilwert) / Alter Anteilwert x 100

Wertpapier – Urkunde, die bestimmte Rechte, etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft.

Wertpapierkennnummer (= WKN) – Eine sechsstellige Zahl, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert, wie der Fingerabdruck eines Menschen.

Wiederanlage – Normalerweise erfolgt die Wiederanlage des jährlichen Ausschüttungsbetrags automatisch. Auf der Basis des Rücknahmepreises werden neue Fondsanteile/Bruchteile dem Anleger von Anteilen gutgeschrieben. Zu einem höheren Wertzuwachs führt die Wiederanlage von Ausschüttungen des eingesetzen Kapitals (Zinseszins-Effekt).

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X

Xetra – Elektronisches Börsenhandelssystem, das 1997 das in Deutschland das bis dahin genutzte Ibis-System ablöste. Unter Xetra können theoretisch Aktien rund um die Uhr gehandelt werden. Das neue System soll auch eines Tages dem kleinen Anleger die Möglichkeit bieten, Wertpapiere außerhalb der üblichen Börsenzeiten zu günstigen Konditionen zu ordern. Verfechter des neuen Handelssystems glauben außerdem, daß Xetra dem Anleger mehr Transparenz bietet und zu einer faireren Preisbildung führt. Kritiker hingegen befürchten, daß schon bald durch die zunehmende Computerisierung der Börsengeschäfte der Parkett-Handel vollständig abgeschafft werden wird.

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Z

Zeichnungsprospekt – Die primäre Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Beteiligung an einem Geschlossenen Immobilienfonds/Leasingfonds bildet für einen potentiellen Anleger das Zeichnungsprospekt. Das Prospekt enthält alle wesentlichen Daten des Beteiligungsangebotes, wie z. B. die Objektbeschreibung, die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, die Prognoserechnung oder das dem Angebot zugrunde liegende Vertragswerk. Für die sachliche Richtigkeit, in einem Zeichnungsprospekt, der Angaben trägt die Verantwortung der Prospektherausgeber, in aller Regel also der Fondsinitiator. Auf der Grundlage der zum Herausgabezeitpunkt maßgeblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Normen und Verwaltungsanweisungen muß das Zeichnungsprospekt erstellt werden. Vor allem die Vollständigkeit aller entscheidungsrelevanten Daten und Angaben verlangt das Gebot der Prospektwahrheit/klarheit.

Zeichnungsschein – Ein Anleger erklärt seinen Beitritt zu einer Geschlossenen Fondsgesellschaft durch seine Unterschrift auf dem Zeichnungsschein. Neben den persönlichen Daten des Anlegers auf dem Zeichnungsschein sind daher auch die von ihm übernommene Eigenkapital/Zeichnungssumme zu dokumentieren.

Zeichnungssumme – Ist der Betrag, mit dem sich ein Anleger an einem Geschlossenen Fonds beteiligt. Also repräsentiert sie die Höhe des von einem Anleger übernommenen und einzuzahlenden Eigenkapitals.

Zeitwert – Derjenige Bestandteil des Preises einer Option, der aufgrund verbleibender Restlaufzeit bewilligt wird. Der Zeitwert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Kurs eines Optionscheines und seinem inneren Wert. Er ist immer positiv und nimmt mit abnehmender Restlaufzeit ab.

Zentralbank – Im allgemeinen Bezeichnung für eine Notenbank wie z.B. die Bundesbank. Die Hauptverwaltungen der Bundesbank in den einzelnen Bundesländern heißen Landeszentralbanken. Unter Zentralbanken versteht man aber auch Zentralkassen der Kreditgenossenschaften und die Girozentralen der Sparkassen.

zero bonds – Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.

Zertifikat – Anteilschein eines Investmentfonds.

Zins – Preis, den ein Schuldner für die befristete Überlassung von Geld zahlen muß bzw. den ein Gläuber für die Überlassung von Sparkapital erhält. Der Zinseszins ist der Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern der fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt. Durch Zinseszins vergrößert sich ein Kapital im Laufe der Zeit immer rascher.

Zinseszins-Effekt – Erhöht den Anlagebetrag, derWiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds, und damit den Zinserlös. Ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals ergibt sich somit im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.

Zinstermin – Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die entweder halbjährlichen oder jährlichen Zinstermine vermerkt. Es handelt sich in der Regel um Monatserste. Steht im Kursblatt hinter einem festverzinslichen Wertpapier die Bezeichnung J/J, so hat dieses Papier die Zinstermine 2. Januar/1. Juli. Entsprechend bedeuten F/A: Februar/August usw. Man kann ein größeres Wertpapierdepot so nach Zinsterminen mischen, daß an jedem Monatsersten Zinsen fällig werden.

Zinsüberschuss (Bilanz) – Der Zinsüberschuss kommt in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank vor. Der Zinsüberschuss stellt ein Zwischenergebnis in der GuV dar. Es ist die Summe aus Zinsertrag, Zinsaufwendungen und laufenden Erträgen. Der Zinsüberschuss ist der Netto-Zinsertrag.

Zwischengewinn – Ist im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Einkommensteuer, der 30 %igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %), unterliegt der Zwischengewinn.

Zyklus – Regelmäßig wiederkehrende Schwankungen nach oben und unten, z. B. im Konjunkturverlauf.

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Dachfonds – Auch Funds of Funds genannt, enthält ein Dachfonds Anteile an anderen Fonds, die in der Regel keine Dachfonds sind. Es dürfen maximal bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens in Anteilen eines einzigen Investmentfonds angelegt werden. Weiterhin dürfen nicht mehr als höchstens zehn Prozent der ausstehenden Anteile erworben werden. Sie bieten den Vorteil einer größeren Risikostreuung. Durch die auf die Fonds-Investements entfallenden Gebühren sind sie aber in der Regel teurer als herkömmliche Investmentfonds.

DAX – Der Dax (Deutscher Aktienindex) ist der für den deutschen Markt wichtigste Börsenindex. Er wird von der Deutschen Börse aus den Kursen der 30 umsatzstärksten deutschen Aktien berechnet und ist der meist beachtete Indikator für die Entwicklung des Marktes.

Deflation – Unter Deflation versteht man das anhaltende Sinken des Preisniveaus einer Gütergruppe oder des gesamtwirtschaftlichen Preisniveuas. Es resultiert daraus, dass die Nachfrage dauerhaft unter dem Angebot liegt, also nachhaltige Überkapazitäten bestehen. Erfahrungsgemäß geht eine Deflation mit einer Verringerung der umlaufenden Geldmenge und/oder der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes einher.

Depot – Im weiteren Sinne der Ort, an dem Wertpapiere verwahrt und von einer Bank für den Kunden entgeltlich verwaltet werden.

Depotbank – Fondsgesellschaft dürfen die von ihr aufgelegten Sondervermögen (Fonds) nicht selbst verwahren, damit dieses strikt vom Vermögen der Gesellschaft getrennt bleibt. Die Verwahrungsaufgabe übernimmt die Depotbank. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen zumeist die Mutterinstitute diese Aufgabe. Aufgabe der Depotbank sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttungen an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögen im Falle der Auflösung des Fonds.

Depotbankgebühr – Für ihre Verwahrungs- und Verwaltungstätigkeit erhält die Depotbank eine Vergütung, die in Promille des Fondsvermögen bemessen wird. Diese wird aus dem Fondsvermögen bezahlt und geht daher zulasten der Wertentwicklung des Fonds.

Deutsche Bundesbank – Die Deutsche Bundesbank ist eine eigenständige und politisch unabhängige Institution, deren Aufgabe bis zur Einführung des Euro die Versorgung der Wirtschaft mit Geld (durch Steuerung der Leitzins Diskont-, Lombard- und Mindestreservesatz), die Sicherung der Stabilität der Währung und die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung war. Weitere Mittel der Bundesbank sind Interventionen am Devisen-, Geld- und Kapitalmarkt im Rahmen der sogenannten Offenmarktpolitik. In den Ländern wird die Bundesbank von den Landeszentralbanken, heute Hauptverwaltungen unterstützt. Diese Aufgaben hat die Bundesbank zum 30. April 2002 an die EZB abgetreten, so dass ihre Aufgabe heute vor allem in der Beobachtung des Finanzwesen liegt.

Deutsche Terminbörse – Die Deutsche Terminbörse (DTB) löste Anfang 1990 den bis dahin an den deutschen Börsen betriebenen Aktienoptionshandel ab, der den Anforderungen eines modernen Marktes nicht mehr entsprach. Sie wurde Ende 1998 durch die Eurex abgelöst.

Devisen – Heimisches Geld in den Händen von Gebietsfremden bzw. ausländisches Geld im Besitz von Gebietsansässigen. Devisen können nicht nur in Form von Bargeld (dann banksprachlich: Sorten) bestehen, sondern als Forderungen in Fremdwährung, Guthaben bei ausländischen Banken, Schecks, Überweisungen und Wechseln. Siehe Abschlag, Bardevisen, Denominierung, Devisenmarkt, Zahlungsmitteläquivalente. Vgl. den Anhang „Statistik des Euro-Währungsgebiets“, Rubrik „Monetäre Statistik“, Unterrubrik „Konsolidierter Ausweis des Eurosystems“ im jeweiligen Monatsbericht der EZB zu den Fremwährungs-Forderungen.

Devisenbörse – Eine Devisenbörse ist eine Börse, an der Fremdwährungen gehandelt werden. Die dort festgestellten amtlichen Mittelkurse sind wichtige Orientierungsmarken für den Wert einer Währung. Mit der Einführung des Euro entfiel die Notwendigkeit der Feststellung eines Mittelkurses in Deutschland, so dass der börsliche Devisenhandel in Deutschland an Bedeutung verloren hat.

Devisenkurs – Der Marktpreis für ausländische Zahlungsmittel.

Devisenmarkt – Allgemein das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach ausländischen Zahlungsmitteln. Der sich bildende Preis heisst Devisenkurs oder Wechselkurs (exchange rate). Der Handel mit ausländischen Zahlungsmittel an der Börse und zwischen den Banken. Weltweit war nach der Erhebung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Jahr 2007 der EUR die am zweihäufigsten gehandelte Währung (nach dem USD). Siehe Devisenbank, Devisenhandel, computerisierter, Devisen-Swapgeschäft, Devisen-Zwangswirtschaft, Lagging, Münzcommis, Stützungskauf, Wechselkurs, Wirtschaftsregierung, europäische. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 19 ff. (Aufschlüsslung der Umsätze; Übersichten).

Disagio – Auch Wertpapierabgeld genannt, handelt es sich bei der Neuausgabe von Wertpapieren um diejenige Geldsumme, um den der Ausgabepreis den Nennbetrag unterschreitet bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs den inneren Wert unterschreitet. Betrügt der Nennwert einmer Anleihe 100 Euro und wird diese zu 99,5 Prozent begeben, so beträgt das Disagio 50 Cent.

Diskont – Ein Diskont ist ein vorgenommener Abzug von Zinsen auf einen Betrag, der zu einem späteren Termin fällig ist. Dies geschieht beispielsweise bei Wechseln, die vor Fälligkeitsdatum bei einer Bank eingereicht werden oder bei Finanzierungsschätzen des Bundes.

Diskontsatz – Der Diskontsatz ist ein von der Zentralbank definierter Zinssatz, zu dem Banken Wechsel verpfänden können. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt. Diskontgeschäft wird indes noch von der amerikanischen Zentralbank Federal Reserve und der Bank of Japan betrieben, ist aber nicht das zentrale Steuerungsinstrument.

Diversifikation – Unter Diversifikation versteht man die Verteilung von Risiken auf mehrere Risikoträger mit einer möglichst geringen Korrelation. In einem Portfolio wird im Zuge dessen das Vermögen auf unterschiedliche Investments verteilt.

Dividende – Die Dividende ist der auf eine Aktie entfallende Anteil an der Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft. Der Ausschüttungsbetrag entspricht nicht dem Reingewinn, da dieser vor der Auszahlung durch Zuführungen zu Rücklagen reduziert werden kann. Über die Dividendenhöhe und ihre Auszahlung entscheidet die Hauptversammlung. Während in England und den Vereinigten Staaten die Dividende auch quartalsweise ausgezahlt wird, wird sie in Deutschland regulär jährlich ausbezahlt.

Dow Jones Index – Der Dow Jones Industrial Average Index (DJII) ist der bekannteste Börsenindex der Welt und wird von der Nachrichtenagentur Dow Jones seit 1895 ermittelt. Er spiegelt die Kursentwicklung von 30 der bedeutendsten Aktien der amerikanischen Börsen wider. Im Gegensatz zu neueren Indizes sind die Aktien nicht nach Marktkapitalisierung gewichtet. Zudem handelt es sich um einen reinen Kursindex, so dass zum Beispiel Dividendenzahlungen keinen Eingang in die Indexentwicklung finden. Überdies gibt es keine festgelegten Aufnahmekritierien, statt dessen wird die Zusammensetzung durch ein unabhängiges Komittee des „Wall Street Journal“ festgelegt.

Duration – Bindungsdauer des in einem festverzinslichen Wertpapier oder Wertpapiervermögen angelegten Kapitals. Die Duration ist kürzer als die Restlaufzeit, da sich durch zwischenzeitliche Zinszahlungen auf das angelegte Kapital die Amortisationsdauer verkürzt. Sie ist das maß der Zinssensitivität der Anleihen. Bei Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds) entspricht die Duration der Laufzeit. Sie sind daher besonders zinssensibel.

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