Seit dem 1.1. haben es Steuersünder deutlich schwerer. Die Vorschriften für eine straffreie Selbstanzeige wurden verschärft. *** Ab Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde – allerdings nicht für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten. Bis Ende 2016 dürfen auch Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen befristet vom Mindestlohn nach unten abweichen. Zeitungszusteller erhalten die 8,50 Euro erst von 2017 an. 2015 sind es 75 Prozent davon, im Jahr darauf sollen es 85 Prozent sein. *** Mitte des Jahres könnte der Gesetzentwurf umgesetzt werden, der nun auch im Maklermarkt den Grundsatz durchsetzt, der in anderen Bereichen schon lange gilt: Wer bestellt, der zahlt. Demnach muss zukünftig derjenige die Courtage zahlen, der den Makler beauftragt. *** Ebenfalls ab Mitte des Jahres soll die Mietpreisbremse einen ungehemmten Anstieg der Mieten verhindern. Vorgesehen ist, dass die Mieten bei Neuvermietungen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. *** Briefe versenden ist ab diesem Jahr wieder teurer: Das Porto für einen Standardbrief bei der Deutschen Post steigt auf 62 Cent. Dafür werden Kompaktbriefe billiger, sie werden ab sofort für 85 Cent statt wie bisher für 90 Cent transportiert. *** Wem diese Einsparung nicht genügt, kann auch noch beim Rundfunkbeitrag sparen. Dieser soll ab April von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken. *** Seit dem 1. Januar gilt das sogenannte Pflegestärkungsgesetz. Damit steigt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose. *** Dafür sinkt der Krankenkassenbeitrag von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte. Für die meisten Arbeitnehmer wird der Beitragssatz dennoch steigen, denn die Krankenkassen dürfen nunmehr einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag verlangen, der allein vom Versicherten zu zahlen ist und den die meisten Kassen auf 0,9 Prozent festgelegt haben. *** Ebenfalls weniger als bisher ist in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Der Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Besserverdiener werden von der Senkung der Rentenbeiträge nichts merken, denn im Gegenzug steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Krankenversicherung: In der allgemeinen Rentenversicherung (West) von 5.950 Euro auf 6.050 Euro, in Ostdeutschland von 5000 auf 5200 Euro im Monat. *** Erhöht wird der Steuerabzug für die private Altersvorsorge. Nunmehr können Beiträge zur sogenannten “Rührup-Rente“ bis zu einer Grenze von 24.000 EUR im Jahr zu 80 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden. *** Angehoben wird auch der Werbekostenpauschbetrag für Arbeitnehmer, und zwar von 1.000 auf 1.130 EUR. *** Neu eigeführt wurde auch das sogenannte Elterngeld Plus. Es gilt für alle Kinder, die ab dem 1.7.2015 zur Welt kommen und ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, dafür kann es statt für 12 Monate unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 28 Monate gezahlt werden. *** Neu ist auch ein zusätzlicher steuerfreier Betrag von max. 600 EUR für die Kindernotbetreuung, der auf Nachweis gewährt wird. *** Kirchsteuerpflichtigen wird der Steuerabzug erleichtert, ab sofort wird die Steuer direkt von der Bank abgezogen und überwiesen. *** Schwarzfahren wird nach 12 Jahren wieder teurer, zukünftig darf man 60 statt bisher 40 EUR löhnen, wenn man ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist. *** Die Einlagesicherung bei privaten Banken sinkt von 30 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das ist aber nur der erste Schritt, bis 2025 soll die Quote schrittweise auf 8,75 % gesenkt werden. *** Auch der Garantiezins für Lebensversicherungen wurde erneut gesenkt, aktuell von 1,75 auf 1,25 %. Dieser gilt für alle Neuabschlüsse ab dem 1.1.2015. Aber auch Kunden mit bestehenden Verträgen müssen u. U. mit Einbußen rechnen. Versicherungsunternehmen, die finanzielle Probleme haben, müssen ihre Kunden ab sofort weniger bis gar nicht an den Bewertungsreserven beteiligen. *** Das bereits 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet alle Bürger, ab Januar 2015 eine Biotonne zu unterhalten und Küchenabfälle getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Überwachen müssen das die einzelnen Bundesländer. *** Zum ersten Mal seit ihrer Einführung 2000 sinkt die EEG-Umlage von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Für einen 3-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.750 Kilowattstunden ergeben sich daraus Minderkosten in Höhe von 2,63 Euro. *** Neues auch beim Energieverbrauch von Haushaltsgeräten: Ab 20. Februar dürfen Dunstabzugshauben der Effizienzklasse G und Backöfen mit der Effizienzklasse D nicht mehr verkauft werden, neue Kaffeemaschinen benötigen eine Abschaltautomatik. *** Handwerkerleistungen, die zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages bis max. 1.200 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, werden ab diesem Jahr nur noch ab einer Höhe von 300 EUR als abzugsfähig anerkannt. +++ Stärker als bisher werden CO²-senkende Sanierungsmaßnahmen für private Hausbesitzer gefördert. *** Alle alten Heizkessel, die vor dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden. Zukünftig gilt das für alle Kessel, die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen: Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen die Heizkessel nicht nachrüsten. Grundsätzlich ausgenommen sind von der Austauschpflicht auch so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren Wirkungsgrad haben. *** Auch für neue Kaminöfen gelten ab 2015 strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar ebenfalls Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger. *** Zwar haben bisher nur wenige Gastwirte Interesse gezeigt, aber seit diesem Jahr ist es ihnen gestattet, Bier auch aus 0,15 l Mini-Gläsern auszuschenken. Auch 0,33 l sind gestattet. *** Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Besonders für Diesel bringt sie Änderungen: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen. *** Seit diesem Jahr gilt bei einem Umzug: man muss sein Fahrzeug zwar noch ummelden, kann aber das bisherige Kfz-Kennzeichen behalten. Auch aufs Amt muss man dafür nicht mehr, die Ummeldung kann seit diesem Jahr online von statten gehen. *** Zum 01.01.2015 ist die Übergangsfrist zur Umrüstung auf die seit vergangenem Jahr gültigen neuen Verbandskästen in Autos ausgelaufen. Diese müssen lt. DIN 13164 nunmehr u. a. ein 14-teiliges Pflaster-Set sowie Hautreinigungstücher beinhalten. *** Ab Frühjahr 2015 plant zunächst Niedersachen auf einer 3 km langen Versuchsstrecke auf der B 6 die Einführung eines Strecken-Radars. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto. *** Der Kauf von Elektroautos wird in 2015 belohnt: Jeder, der sich bis zum 31.12. zum Kauf eines solchen Fahrzeuges entschließt, erhält ab dem Tag der Erstzulassung eine 10-jährige Steuerbefreiung. Ab dem 1.1.2016 soll diese nur noch fünf Jahre betragen. *** Die LKW-Maut wird in diesem Jahr deutlich ausgeweitet. Zum einen wird das mautpflichtige Streckennetz um ca. 1.100 km vierspurige Bundestraßen ausgedehnt. Zum zweiten sollen ab dem 1.10.2015 auch bereits Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 7,5 t Maut bezahlen dürfen. Bisher liegt die Grenze bei 12 t. *** Ab 10. Januar geht die EU auch in der Gerichtsbarkeit einen weiteren Schritt voran. Ab diesem Tag werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche. *** Ab Mai 2015 gilt das neue Melderechtsgesetz. Damit sollen die Rechte der Bürger auf informelle Selbstbestimmung gestärkt werden. *** Wiedereingeführt wird die vor 10 Jahren abgeschaffte Meldepflicht der Vermieter für ihre Mieter an die Einwohnermeldeämter. Damit soll die Kleinkriminalität mit sogenannten Scheinanmeldungen bekämpft werden, die z. B. Kreditkartenbetrug oder Bestellungen von Versandhäusern an nicht belegte Wohnungen ermöglichen. *** Seit dem 1. Januar 2015 hat der Bund die Bezahlung des BAföG komplett übernommen. Bisher mussten die Länder 35 % aus eigenen Mitteln finanzieren, die jetzt für andere Zwecke eingesetzt werde können. ***