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29.09.2011

Wachstumsanleihe – Anleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.

Währungsparität – Aufgrund internationaler Vereinbarungen oder inländischer Bestimmungen festgelegtes bestimmtes oder variables Verhältnis zwischen der Währung eines Landes und der eines anderen.

Wall Street – Straße in New York, an der sich die bedeutendste Börse der westlichen Welt, die New York Stock Exchange (NYSE) befindet.

Wandelanleihe – Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt).

Warenbörse – Markt, an dem Rohstoffe, landwirtschaftliche Produkte oder auch Nahrungsmittel gehandelt und entweder als Lokogeschäfte mit sofortiger Erfüllungspflicht oder als Termingeschäfte abgeschlossen werden.

Wertentwicklung (BVI Methode) – Die BVI-Methode ist ein Verfahren zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds während eines Betrachtungszeitraumes. Es wird angenommen, daß das eingesetzte Kapital hundertprozentig zur Anlage kommt und somit bestimmte Einflußfaktoren wie z.B. Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren nicht berücksichtigt werden. Die BVI-Methode berechnet die Performance eines Fonds in drei Schritten: Zuerst wird die Zahl der Anteile berechnet, die ein Anleger am Ende des Betrachtungszeitraums besitzen könnte, wenn er zu Beginn der Periode einen einzigen Anteil hält und für Ausschüttungen beziehungsweise vom Fonds abgeführte Kapitalertragsteuer weitere Anteile kauft. Um die Anzahl der Anteile zu berechnen, die der Fondsanleger kaufen kann, werden die Ausschüttungen / Steuerzahlungen dividiert durch den Anteilwert am jeweilig Geschäftstag. Die Summe aus dem ursprünglichen Anteil und den neuen Anteilen wird dann mit dem aktuellen Anteilwert am Ende des Betrachtungszeitraums multipliziert. Im dritten Schritt wird die prozentuale Änderung des Anteilwerts berechnet: (Neuer Anteilwert – Alter Anteilwert) / Alter Anteilwert x 100

Wertpapier – Urkunde, die bestimmte Rechte, etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft.

Wertpapierkennnummer (= WKN) – Eine sechsstellige Zahl, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert, wie der Fingerabdruck eines Menschen.

Wiederanlage – Normalerweise erfolgt die Wiederanlage des jährlichen Ausschüttungsbetrags automatisch. Auf der Basis des Rücknahmepreises werden neue Fondsanteile/Bruchteile dem Anleger von Anteilen gutgeschrieben. Zu einem höheren Wertzuwachs führt die Wiederanlage von Ausschüttungen des eingesetzen Kapitals (Zinseszins-Effekt).

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