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29.09.2011

Verbindlichkeiten (Bilanz) – Sämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber anderen, bei Aktiengesellschaften etwa auch die aus der Emission einer Anleihe übernommenen Verbindlichkeiten zur Tilgung und Zinszahlung.

Verbriefte Verbindlichkeiten (Bilanz) – Die verbrieften Verbindlichkeiten kommen in der Bilanz auf der Passivseite vor. Allerdings kommt diese spezielle Form der Verbindlichkeiten lediglich bei der Bilanzierung von Banken vor. Als verbriefte Verbindlichkeiten werden im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen, einschließlich Hypothekenpfandbrief und öffentliche Pfandbriefe, Geldmarktpapiere (z.B. Zertifikate, etc.) ausgewiesen. Hauptsächlich unterscheidet man begebene Schuldverschreibungen, begebene Geldmarktpapiere und eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf, die alle mit unterschiedlichen Verzinsungen ausgegeben sein können.

Verfallstermin – Der Tag, an dem das Recht aus einer Option oder einem Optionsschein, eine Aktie zum Basispreis zu erwerben, erlischt; Ende der Laufzeit.

Verfügbarkeit – Eine KAG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds sein. Jederzeit soll der Kunde in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über sein Vermögen zu verfügen. Es gibt lediglich spezielle Kündigungsfristen bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (480-Euro-Gesetz).

Vergleichsindex (= Benchmark = Vergleichsmaßstab) – Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem Fonds als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient. Den Vergleichsindex zu schlagen ist Ziel eines aktiv gemanagten Fonds. Passiv gemanagte In etwa wie ihr Vergleichsmaßstab sollten sich (Index)-Fonds entwickeln.

Verkaufsprospekt – Es enthält alle Angaben von wesentlicher Bedeutung, die für die Beurteilung der Investmentanlage wichtig sind. Dem Anteilerwerber muß zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht das Verkaufsprospekt ausgehändigt werden.

Vermögen –  Von den Gewinnen, die eine Gesellschaft im Laufe ihrer Tätigkeit erzielt, wird ein Teil als Dividenden an die Aktionäre verteilt. Der andere Teil wird in Form von Rücklagen zum weiteren Ausbau der Gesellschaft benutzt: Es werden neue Maschinen angeschafft und Gebäude errichtet, Forschung betrieben etc. Diese Investitonen dienen dazu, das Unternehmen zu stärken, seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und seine Ertragskraft zu erhöhen. Damit wächst nach und nach das Vermögen der Gesellschaft.

Verwaltungsvergütung (= Managementgebühr = engl. Management Fee) – Für die Verwaltung eines Fonds erhält die KAG die Vergütung. In den Besonderen Vertragsbedingungen/im Verkaufsprospekt ist die Höhe der Verwaltungsvergütung geregelt. Wird die Gebühr dem Fonds belastet (Depotbankgebühr) und nicht dem Anleger.

vinkulierte Namensaktie – Besondere Form von Namensaktie, deren Eigentumsübertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft abhängig ist. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.

Volatilität – Ist ein Schwankungsbereich, während eines bestimmten Zeitraums, von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Meßgröße der Maximale Verlust.

Vorstand – Das eigentliche, in der Regel aus mehreren Personen bestehende Organ zur Geschäftsführung und Vertretung einer Gesellschaft, bei Aktiengesellschaften auf höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt.

Vorzugsaktie – Gegenüber den Stammaktien mit besonderen, z. B. hinsichtlich der Dividenden versehenen Vorzügen. Diese Sonderrechte werden in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.

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