Ranking – siehe Star Ranking
Rating – Ein Rating ist eine systematische, qualitative Bewertung von Emittenten hinsichtlich ihrer Bonität . Es wird durch kodierte Bonitätsstufen ausgedrückt. Bekannte Agenturen, die Ratings durchführen, sind Standard & Poors oder Moody´s. Des weiteren führt S&P auch eine Rating von Investmentfonds durch. Hierbei werden quantitative Daten (Performance und Volatilität) und qualitative Werte (Leistung des Fondsmanagements, etc) zur Beurteilung des Fonds verwendet. (Siehe S&P Rating) Gerade das Rating im Fondsbereich wird oft uneinheitlich verwendet. Zum Teil wird der Begriff „Rating“ auch für rein quantitative Analysen eingesetzt. (z.B. bei Feri). Diese Risiko-Ertrags Analysen werden bei S&P als Ranking (Star-Ranking) bezeichnet.
Realtime-Kurs – Kurs, der in dem Augenblick übermittelt wird, in dem er tatsächlich entsteht.
Realzins – Zinsertrag, der sich unter Berücksichtigung der eingetretenen Inflations- oder Deflationsrate ergibt. Zu seiner Ermittlung muß man einerseits das investierte Kapital mit dem Nominalzins auf- und andererseits mit der Inflationsrate abzinsen.
Beispiel: Nominalzins = 9%, Inflationsrate = 5,8%
(1 + 9 : 100) : (1 + 5,8 : 100) = 1,03025
Der Realzins beträgt im Beispiel also 3,025%, das heißt, 1000 Euro sind nach einem Jahr real, also nach Berücksichtigung der Inflationsrate, 1030,25 Euro wert.
Rechenschaftsbericht – Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich – spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres – einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.
Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanz) – Wie der Name schon sagt, wird hier etwas „abgegrenzt“. Etwas das vom Bilanzstichtag aus gesehen in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierendem Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsperiode gehört. Das heißt, in der Passivaseite bedeutet der Rechnungsabgrenzungsposten, dass eine Zahlung an das Unternehmen geleistet wird, die nicht mehr zur abgelaufenen Periode, sondern eigentlich zum künftigen Ertrag zählt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen für den Januar des nächsten Geschäftsjahres bereits im Dezember die Mieteinkünfte erhält, dann ist diese Summe passivisch abzugrenzen. Wenn aber das Unternehmen beispielsweise in der Geschäftsperiode fällige Zinsen, erst in der nächsten Geschäftsperiode zahlt, dann entsteht eine sonstige Verbindlichkeit.
REIT (engl. = Real Estate Ivestment Trust) – Reits sind börsennotierte US-Immobiliengesellschaften. Das Kapital ihrer Anteilinhaber werden zu mindestens 75 Prozent in den US-Immobilienmarkt investiert.
Rendite – Die Rendite bezeichnet den Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie beruht auf den Ertragseinnahmen des Fonds (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) und den Kursveränderungen der im Fonds befindlichen Werte.
Renten – Kurzbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihe).
Rentenfonds – Rentenfonds setzten sich überwiegend oder ausschließlich aus festverzinsliche Wertpapieren zusammen.
Rentenmarkt – Teilbereich des Kapitalmarkts, der Markt für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren(Rentenwerten).
Research – Eines Wertpapiers Analyse hinsichtlich seiner Kurschancen, eines Unternehmens hinsichtlich seiner Ertragskraft.
Restlaufzeit – Die bis zur Fälligkeit einer Forderung oder bis zum Verfall eines Rechts (Bezug von Aktien über Optionen und Optionsscheine) verbleibende Zeitspanne.
Rezession – Allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung, zumeist einhergehend mit anhaltenden Kursverlusten an der Börse (Baisse). Die Entwicklung verläuft hier im allgemeinen weniger dramatisch als in der Depression.
Risiko – Marktrisiko:Sind an den internationalen Börsen Kursrückgänge zu verzeichnen, wird sich dem kaum ein Fonds entziehen können. Dieses Marktrisiko wird um so größer, je spezieller der Anlageschwerpunkt eines Fonds ist, denn damit wird tendentiell auf eine breite Streuung verzichtet. Ob das jeweilige Fondskonzept oder der Anlageschwerpunkt erhöhte Marktrisiken birgt, muß im Einzelfall geprüft werden. Fondsmanagement Das Fondsmanagement ist nicht frei von Fehleinschätzung. Auch kann ein Wechsel im Management eines Fonds erhebliche Auswirkungen auf die Performance haben – im positiven wie im negativen Sinn. Dieses Risiko ist nur durch Index-Fonds zu umgehen. Währungsrisiko Legt ein Fonds Gelder in einer ausländischen Währung an, dann können mit dem Erwerb seiner Fondsanteile Währungsrisiken verbunden sein, unabhängig davon, in welcher Währung die Fondsanteile notiert werden. Teilweise wird in Fonds eine Absicherungsstrategie gegen Währungsrisiken betrieben. Interpretationsrisiko In Deutschland werden Wertentwicklungstabellen publiziert, die auf unterschiedlichen Annahmen, Berechnungsmethoden und Stichtagsbetrachtungen beruhen. Es ist also ratsam, sich beim vergleich von Fonds auf Daten zu verlassen, die jeweils nach derselben Methode erarbeitet sind. Auch muß darauf geachtet werden, daß nur Fonds mit ähnlichen Anlagegrundsätzen verglichen werden. Auch kann die in der Vergangenheit erzielte Performance nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Bonitätsrisiko Rentenfonds mit Anleihen von Emittenten geringerer Bonität bringen ein höheres Risiko mit sich. Informationsrisiko Darstellungen in Medien können Anlegern einen Sachverhalt zeitverzögert, unrichtig oder unvollständig wiedergeben. Daraus resultiert die Gefahr, zu spät über wichtige Informationen zu verfügen und daraus Verluste zu erleiden oder die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Informationen zu fällen.
Risikomanagement – Beim Risikomanagement wird durch den Einsatz von Derivaten versucht, das Risiko(Währungs-, Marktrisiko) eines Investments einzugrenzen.
Risikostreuung (= Deversifikation) – Aus einer Vielzahl verschiedener Wertpapiere besteht eines Investmentfonds Portfolio. Neben Chancen auf Kursgewinne birgt jedes einzelne Wertpapier auch Risiken, die zum einen im Wertpapier selbst liegen und bezeichnet werden sie als titelspezifische Risiken. Zum anderen resultieren Gefahren aus der Entwicklung der einzelnen Wertpapiermärkte (man nennt dies Marktrisiko). Zudem besteht bei Anlagen in fremden Währungen ein Währungsrisiko. Auf mehrere Einzelwerte läßt sich das titelspezifische Risiko durch die Verteilung der Investitionssumme reduzieren, denn das Risiko eines Portefeuilles ist geringer als der gewichtete Durchschnitt der Risiken seiner Einzelpositionen. Indem die verschiedenen Anlagen unternehmens-, branchen-, länder- und währungsmäßig gestreut werden , werden Marktrisiken vermindert. Im KAGG ist das Prinzip der Risikostreuung geregelt.
Rücknahme (von Fondsanteilen) – Eine KAG ist bei einem offenen Fonds dazu verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.
Rücknahmegebühr – Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Fondsanteilen erheben einige ausländische Fondsanbieter eine Gebühr. Bei längerm halten der Fondsanteile im Depot hat der Anleger eine niedriger Rücknahmegebühren als bei kürzerm haltens.
Rücknahmepreis – Der Preis, zu dem der Anleger seine Fondsanteile wieder an die Investmentgesellschaft verkaufen kann. Er ist bei den meisten Fonds niedriger als der Ausgabepreis, da dieser noch den Ausgabeaufschlag beinhaltet, der quasi eine Gebühr für die Verwaltung der Fondsanteile darstellt.
Rückstellungen (Bilanz) – Die Rückstellungen findet man in der Bilanz auf der Passivseite. Das Geld gehört nicht direkt zum Eigenkapital, weil es nur für bestimmte Zwecke benutzt werden soll. Das Unternehmen stellt Geld zurück für zukünftige Aufwendungen, die es aber jetzt bereits einschätzen kann. Beispielsweise gibt es Rückstellungen für Steuern und Pensionen. Wenn das betreffende Ereignis dann eintrift, so werden die fälligen Beträge aus einer Auflösung der Rückstellungen bezahlt und belasten nicht den operativen Gewinn der Periode..