Pari-Kurs – Kurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von 100%. Wird sie unter pari ausgegeben, wie dies bei Neuemissionen häufig der Fall ist, ergibt sich daraus eine höhere Realverzinsung als durch den vereinbarten Nominalzinssatz ausgedrückt; denn der Erwerber investiert weniger als 100% vom Nominalwert der Anleihe, erhält andererseits aber auf eben diesen Nominalwert die angegebenen Zinsen.
Passiva (Bilanz) – Die Passivseite in der Bilanz eines Unternehmens weist das verfügbare Kapital aus, welches die Firma besitzt. Dort werden das in den Betrieb geflossene Geld und seine Quellen sichtbar gemacht. Es wird offengelegt, mit welchen Mitteln die Werte auf der Aktivseite angeschafft wurden. Die Passivseite ist die Finanzierungsseite der Bilanz bzw. der Aktivseite. Sie ist nicht mehr und nicht weniger als ein Gegenausdruck der Aktivseite. Die Passivseite enthält mit ihrer Untergliederung und Aufteilung in Eigenkapital und Fremdkapital ein wesentliches Zeitelement. Hier wird insbesondere das Fremdkapital, als endlich verfügbares Kapital, nach der Dauer der Verfügbarkeit gegliedert. In den meisten Fällen spricht man von kurzfristigem- und langfristigem Kapital.
penny stocks – Amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem Dollar.
Performance (= Wertentwicklung) – Die Performance misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird zum Vergleich ein sogenannter Benchmark als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt oder Branchen darzustellen. Bei Investmentfonds wird die prozentuale Veränderung der Anteilwerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Berücksichtigung der Ausschüttung und des Körperschaftsteuerguthabens , meist aber nicht der beim Fondskauf gezahlten Ausgabeaufschläge , gemessen. Die Entwicklungen des Werts verschiedener Fonds und damit die Leistung des Fondsmanagements lassen sich nur miteinander vergleichen, wenn Fonds mit in etwa gleichen Anlageobjekten und unter vergleichbarer Anlagestrategie betrachtet werden. Allgemein gebräuchlich ist die Berechnungsmethode des Bundesverbandes Deutscher Investmentgesellschaft (BVI). Danach ist die Wertentwicklung die Veränderung des Anteilpreises in einer Periode, wobei sämtliche Erträge wieder angelegt werden. Basis der Berechnung ist der Anteilwert oder Rücknahmepreis das heißt ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen – sonst ließen sich Fondsvarianten mit und ohne Kaufgebühr nicht vergleichen. Alle Kosten auf der Fondsebene sind im Anteilwert bereits einberechnet. Für die Wiederanlage der zwischenzeitlichen Ertragsausschüttungen gilt folgendes: Die Erträge werden am Tage der Ausschüttung reinvestiert – spesenfrei und ohne Steuerabzug in Anteilen oder Anteilbruchstücken desselben Fonds. Die Wiederanlage bewirkt einen Zinseszins-Effekt, der das Gesamtresultat der Anlage positiv beeinflußt.
Portfolio (= Portefeuille) – Als Portfolio bezeichnet man im allgemeinen alle Wertgegenstände, die sich in einem Besitz befinden. Das sind vorrangig Wertpapiere, können aber auch Immobilien oder Grundbesitz sein. Bei Investmentfonds versteht man unter Portefeuille , die Zusammensetzung eines Depots, die Summe der Anlageinstrumente eines Fonds:(Aktien, Anleihen, Derivate etc.)
Preisindex – Von amtlichen Stellen (z.B. vom Statistischen Bundesamt) errechnete Meßzahl, die Auskunft gibt über durchschnittliche Preisveränderungen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft. Beispielsweise gibt der Preisindex für die Lebenshaltung (Index der Verbraucherpreise) die Entwicklung der Preise für Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs wieder. Errechnet wird er anhand eines Warenkorbs (der neben Waren auch Dienstleistungen und Nutzungen umfaßt) für eine Gruppe von Haushalten, die nach Personenzahl und sozialer Stellung repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind.
Prospekthaftung – Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden, haftet der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.
Provision – Die Provision ist der Prozentsatz, den Banken und Broker für die Abwicklung von Wertpapierkäufen berechnen.
Publikumsfonds – Ein Publikumsfonds zeichnet sich dadurch aus, dass weder die Anzahl der Anteile noch der Anlegerkreis Beschränkungen unterworfen sind. Die Anteile können von jedermann erworben werden und werden entsprechend der Nachfrage ausgegeben. Gegenteil: Spezialfonds, geschlossene Fonds.
Publititätspflicht – Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen. Sie verpflichtet die AGs/KAGs zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden.
Put – Verkaufsoption: Siehe Optionsschein.
Put-Option – Nennt man eine Verkaufsoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold, o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Geld) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muß. Dafür erhält er vom Erwerber des put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option überproportional. Ist er bereits im Besitz der entsprechenden Bezugswerte, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern. Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im wesentlichen zwei Alternativen: Er kann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen; er kann den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, so daß er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da dieser Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muß, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko ganz erheblich.