Kapitalanlagegesellschaft (KAG) – siehe Investmentgesellschaft
Kapitalerhöhung – Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch die Bezugsrechte können die Altaktionäre durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG halten. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.
Kapitalertragssteuer – Die Kapitalertragssteuer (andere Schreibweise: Kapitalertragsteuer), kurz KESt, ist eine besondere Form der Erhebung der Einkommenssteuer und als pauschale Steuervorauszahlung auf Kapitalerträge angesehen. Bei der Steuererklärung ist sie dann auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers anrechenbar.
Kapitalmarkt – Der Kapitalmarkt umfaßt den Markt für langfristige Kredite (Rentenmarkt) und Beteiligungskapital (Aktienmarkt) und dient Unternehmen und staatlichen Institutionen zur Finanzierung von Investitionen.
Kapitalrücklage – Die Kapitalrücklage zählt zum Eigenkapital und enthält Beträge, die dem Unternehmen über das Grundkapital hinaus von außen zufließen. Dies sind z.B. Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erziehlt werden oder andere zusätzliche Einzahlungen, die die Eigenkapitalgeber leisten.
Kassahandel – Im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte, die unverzüglich nach Geschäftsabschluß, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.
Kassakurs – Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung nur einmal am Tag etwa zur Mitte der Börsensitzung. Auch bei variabel gehandelten Aktien wird ein Einheitskurs ermittelt. Der Einheits- oder Kassakurs ist für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl (in der Regel 100 Stück) nicht erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht zum variablen Handel zugelassen sind.
Kaufoption – siehe Call
KBV – Das KBV (Kurs-Buchwert-Verhältnis) wird errechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs durch den Buchwert je Aktie dividiert. Das KBV ist eine Kennzahl, die hauptsächlich zur Bewertung von Industrieunternehmen herangezogen wird. Für Computer- oder Internetunternehmen ist sie ungeeignet, weil solche Firmen meist aufgrund ihrer Struktur über einen sehr geringen Buchwert verfügen. Mit dem KBV wird verdeutlicht, zum Wievielfachen des Buchwertes eine Aktie an der Börse gehandelt wird.
KCV (Kurs/Cash Flow-Verhältnis) – Das Kurs-Cash Flow-Verhältnis ergibt sich durch die Division des Aktienkurses durch den Cash Flow je Aktie. Damit beschreibt das KCV, mit dem Wievielfachen des Cash Flow eine Aktie an der Börse bewertet wird. Anwendung findet es, wenn aufgrund von Verlusten einer Aktiengesellschaft das KGV nicht errechnet werden kann, und bei liquiditätsorientierten Aktienanalysen, da es eine Beziehung zwischen der Liquidität einer Gesellschaft und dem Aktienkurs herstellt.
KGV (Kurs/Gewinn-Verhältnis) – Das Kurs-Gewinn-Verhältnis gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen KGV als ungünstig. Wachstumswerte können aufgrund der großen Zukunftschancen trotz hohem KGV weiterhin ein hohes Potential vorweisen. Bei Verlusten kann freilich kein KGV ermittelt werden. Analysten betrachten nicht nur das aktuelle KGV, sondern schätzen den künftigen Börsenkurs aufgrund von Gewinnvorhersagen.
Körperschaftssteuer/ -guthaben – Juristische Personen (AG) zahlen an den Staat statt der Einkommensteuer die Körperschaftssteuer. Werden nun Dividenden an die Anleger als natürliche Personen ausgeschüttet, bekommen diese den auf die Dividende entfallenden Anteil an Körperschaftssteuer vom Staat zurückerstattet (Körperschaftssteuergutschrift).
Körperschaftssteuer – Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 26,5%. Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger daher zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift von 9/16 des Dividendenbetrags; dies ist der Betrag, der ihm gewissermassen als Steuervorauszahlung auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet wird. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so daß ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) – Nach der Legaldefinition des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).
Konsolidierung – Als Konsolidierung bezeichnet man das Nachgeben von Aktienkursen nach einem u.U. starken, vorangegangenen Kursanstieg. Eine Konsolidierung bewirkt einen Rückgang oder auch eine Seitwärtsbewegung der Kurse.
Konsortialführer – Das führende Institut im Rahmen eines Emissions-Konsortium. Siehe Konsortium.
Konsortium – Bei Neuemissionen sorgt ein Bankenkonsortium für die Platzierungder neuen Aktien im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung und der Bestimmung eines führenden Instituts (Konsortialführer).
Konzern – Zusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.
Korrelation – Der Korrelationskoeffizient mißt den Grad, zu dem zwei oder mehr unabhängige Anlagen sich in die gleiche Richtung in Reaktion auf ein vorgegebenes Ereignis bewegen. Er wird gemessen auf einer Skala von minus eins bis plus eins. Wenn die Preise zweier Anlagen sich fortwährend in dieselbe Richtung mit gleichem Aufschlag bewegen, sind sie perfekt korreliert (+1)
Kurs – Der Kurs einer Aktie gibt den Preis für das Wertpapier wieder, der im amtlichen Handel festgestellt wird. Dagegen werden Preise für Notierungen am geregelten Markt oder Freiverkehr ermittelt. Bei Rentenpapieren gibt der Kurs den Prozentsatz vom Nominalwert wieder.
Kurs-Gewinn-Verhältnis – Wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft und -entwicklung eines Unternehmens im Vergleich zu einem oder mehreren anderen, auch Price-Earning-Ratio (PER) genannt. Es stellt das Verhältnis zwischen dem Gesamtgewinn, bezogen auf eine einzige Aktie, und dem Kurs dieser Aktie her. Beispiel: Der Kurswert einer Aktie liegt bei 200 Mark. Das Unternehmen erwirtschaftet zehn Mark Gewinn pro Aktie. 200 durch 10 macht 20 – also beträgt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) 20. Je niedriger das KGV, um so besser. Die DAX-Werte haben derzeit ein KGV zwischen 15 und 20.
Kursabschlag – Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund einer vorgenommenen Ausschüttung (Dividendenabschlag) am Tage der Auszahlung oder nach Fortfall des Bezugsrechts(Bezugsrechtsabschlag). Die Kurse werden an diesem Tage „ex Div(idende)“ bzw. „ex B(ezugsrecht)/ex BR“ notiert.
Kursbildung – Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.
Kursfeststellung/ -findung – Die Kurse werden an der Präsenzbörse vom amtlichen oder freien Makler dadurch ermittelt, daß alle offenen Kauf- und Verkaufsorders gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt wird.
Kurspflege – Stützung eines Kurses, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Bundesbank. Wenn sich zum Beispiel an einem bestimmten Börsentag für wenige kleine Verkaufsaufträge eines Papiers keine Käufer finden, andererseits aber Nachfrage für große Posten besteht (oder umgekehrt), so kauft oder verkauft das Emissionsinstitut für eigene Rechnung die angebotenen oder gesuchten Spitzenbeträge, um für einen Ausgleich zu sorgen. Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.
Kurssicherung – Als Kurssicherung gilt das Absichern von Wertpapierpositionen durch Engagements in Derivaten, d.h. durch den Kauf oder Verkauf von Optionenoder Futures.
Kurswert – Der Kurswert entspricht bei Wertpapieren dem Börsenkurs und dient der steuerlichen Bewertung von Aktien.
kurzfristige Verbindlichkeiten – Die kurzfristigen Verbindlichkeiten kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten, also Fremdkapital vor. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, sind die Schulden der Unternehmung, die eine kurze Verweildauer haben, d.h. die innerhalb einer relativ kurzen Spanne getilgt werden müssen.
Kurzläufer – Als Kurzläufer werden festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, die nur eine kurze Laufzeit haben oder auch längerfristige Wertpapiere, die nur noch eine geringe Restlaufzeit haben.
Kupon – Der Zins-oder Dividendenschein, der zur Einlösung des jeweiligen Ertrags aus einer Anleihe bzw. einer Aktie berechtigt. In der Sprache der Finanzwelt oft auch für die Verzinsung einer Anleihe (also den Zinssatz) und manchmal auch für die Zinszahlung gesagt.