ahresabschluss– Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Jahresabschluß vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Jahresbericht – = Rechenschaftsbericht
Jahresüberschuss – Der Jahresüberschuß entspricht dem Gewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht. Der Jahresüberschuß kann bei einer Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG in der Bilanz verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung einer AG.
Junge Aktie – Als junge Aktien gelten solche, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft emittiert werden. Junge Aktien werden zuerst den Altaktionären angeboten, die infolge Ihrer Bezugsrechte ein Vorkaufsrecht besitzen. üben die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht aus, so werden die verbliebenen jungen Aktien an der Börse gehandelt, bis diese den Status (volle Dividendenberechtigung) der „Altaktien“ erreicht haben. Gegenteil: alte Aktien.
Juristische Person – Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die Genossenschaft (eG), die Stiftung, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B. Deutsche Bundesbank) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.