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29.09.2011

Garantiefonds – Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalanlagegesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds. Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds. Siehe Einlagensicherung, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht.. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und Wertentwicklungs-Garantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts).

Geldkurs – Der Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Briefkurs der Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Für die Begriffe Geldkurs und Briefkurs werden auch oft die englischen Begriffe „Bid“ und „Ask“ verwendet.

Geldmarkt – Der Geldmarkt umfaßt kurzfristige Kredite und Guthaben, die unter Banken ausgerichtet werden. Der Geldmarkt spielt eine wichtige Rolle bei der Liquiditätsbeschaffung der Banken.

Geldmarktfonds – Sind erst seit 1. August 1994 in Deutschland zugelassen. Sie investieren ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquiden Papieren mit sehr kurzen Laufzeiten. Zu den Geldmarktinstrumenten zählen neben Termingeldern, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit auch Commercial Papers und Einlagen bei Banken (Certificates of Deposit). Man ist  dabei nicht an bestimmte Fristen von 30, 60 oder 90 Tagen gebunden ist, sondern man kann bei attraktiver Verzinsung, jederzeit über das Geld verfügen. Dass ist der Vorteil gegenüber Termingeldern oder Spareinlagen.

Geldmenge/ -umlauf – Die Geldmenge ist der Oberbegriff für mehrere Kennzahlen der Bundesbank, die zur Messung des in der Volkswirtschaft zirkulierenden Geldes. So sind die wichtigsten Geldmengezahlen M1 (=Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken, aber inkl. Sichteinlagen inländischer Nichtbanken), M2 (=M1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren) und M3 (=M2 plus Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist). Die Bundesbank orientiert sich im Gegensatz zu z.B. angelsächsischen Notenbanken (die sich an der Inflation bei der Bestimmung ihrer Zinspolitik annehmen) an bestimmten Korridoren, die sie für die Geldmenge vorgibt. Wenn die Geldmenge zu stark zunimmt, so wird durch Offenmarktpolitik die Geldmenge reduziert, um eine überhitzung der Konjunktur oder ein zu schnelles Wachsen der Wirtschaft auszugleichen.

Gemischter Fonds (Mischfonds) – Können gemäß ihren Anlagebedingungen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Sie haben aber in der Regel Höchstgrenzen für den Aktien oder den Rentenanteil. Je nach aktueller Situation trifft das Fondsmanagement die Entscheidungen über den richtigen Mix aus beiden Wertpapierarten.

Genussschein – Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfälliger Auflösung versprechen. Siehe Partizipationsschein.

Geregelter Markt – Im Jahr 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publititätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet war. In manchen Fällen wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01. Januar 2003 in Kraft tritt, entstehen für Aktien und aktienvertretende Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und Prime Standard.

Geschäftsbericht – Aus dem Geschäftsbericht kann der Aktionär neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch zahlreiche Informationen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der AG, die Erfolge einzelner Geschäftszweige etc. ableiten und eine Kauf-, Warte- oder Verkaufsentscheidung treffen. Ein Geschäftsbericht beinhaltete früher die Komponenten Erläuterungs- und Ergänzungsbericht einer Aktiengesellschaft zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bildete den Jahresabschluß einer AG. Nach dem Bilanzrichtliniengesetz wurde der Geschäftsbericht durch den Lagebericht, einen Anhang zum Jahresabschluß, ersetzt.

Geschlossene Fonds – Fonds, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wenn das geplante Volumen erreicht wird, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Eines Anteils Kurswert richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld (Agio), manchmal auch mit Abgeld (Disagio), gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. Gegenteil: Offene Fonds

Geschlossener Immobilienfonds – In der Rechtsform ist der Geschlossene Immobilienfonds einer Personengesellschaft organisiert und hebt sich dadurch hervor, dass er stets nur an eine begrenzte Anzahl von Anlegern (Gesellschaftern) aufnimmt. Einen bestimmten Anteil des Fonds-Eigenkapitals übernimmt jeder Anleger und erbringt eine Bareinlage in entsprechender Höhe. Zur Erreichung des vertraglichen Gesellschaftszwecks und zum Erwerb der Fondsimmobilie werden diese Mittel, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Fremdfinanzierung, benutzt.

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaft (KAGG) – Gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in deutschen Investmentfonds 1957 wurde sie verabschiedete. Die KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaft zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Die Risikostreuung gehört vor allem hierzu. Das Gesetz dient also in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.

Gewinn – Der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens ist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzernabschlusses der jeweiligen Firma zu finden. Mit den Worten ist entweder der Gewinn oder der Verlust einer Geschäftsperiode gemeint. Aus allen Erträgen, verrechnet mit den Aufwendungen, verbleibt entweder ein Überschuss im Unternehmen, wenn die Erträge die Aufwendungen einschließlich der Ertragssteuern übersteigen, oder es entsteht ein Verlust, wenn die Aufwendungen die Erträge übertreffen. Das in der GuV ausgewiesene Ergebnis ist das Resultat des reinen Geschäftserfolges.

Gewinnmitnahme – Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer  Wertpapiere sicherzustellen. Der Hinweis auf Gewinnmitnahmen ist die einfachste Erklärung der Börsianer, wenn Kurse mitten in einem Aufwärtstrend ohne ersichtlichen Grund leicht zurückgehen.

Gewinnrücklagen – Die Gewinnrücklagen kommen in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz(Passivseite) vor. Der Grund dafür ist, dass ein Teil des Geldes, was das Unternehmen verdient hat (Gewinn), als Rücklage aufgenommen wird und somit passiviert wird. Das heißt, ein Teil des Gewinns fließt in die Bilanz, allerdings passiert das erst für die nächste Geschäftsperiode und nicht in der aktuellen.. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Gewinnrückstellungen, die die Firmen einhalten müssen. So ist z.B. die maximale Höhe der Rückstellungen geregelt, die ein Unternehmen halten darf. Prinzipiell kann man Gewinnrücklagen als „Notgroschen“ fürschlechte Zeiten verstehen.

Gratisaktie – Irreführende Bezeichnung für Berichtigungsaktien, die dem Aktionär nicht gratis gegeben werden, sondern aus Gesellschaftsmitteln stammen, an denen er ohnehin schon beteiligt war. Wenn eine Aktiengesellschaft ihr Aktienkapital aus eigenen Mitteln (z.B. den Reserven) erhöht, so erhalten alle Aktionäre für eine bestimmte Zahl von Aktien je eine Zusatzaktie. Nach der Ausgabe von Gratisaktien reduziert sich der Kurs der Aktien fast automatisch. Wurde zum Beispiel eine Zusatzaktie auf je drei alte Aktien ausgegeben, so haben die vier Aktien zusammen etwa den selben Kurswert wie vor Ausgabe der Zusatzaktie die drei alten Aktien allein. Die Dividenden erhält der Aktionär jedoch künftig für vier Aktien. Die Ausgabe von Gratisaktien dient häufig dazu, eine „schwer“ gewordene Aktie (sehr hoher Kurs) leichter zu machen.

Grauer Kapitalmarkt – Unreglementierter Kapitalmarkt, der keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Hier werden Werte gehandelt, die nicht auf dem organisierten Kapitalmarkt vertreten sind, etwa im amtlichen Börsenhandel. Typisch für den Grauen Kapitalmarkt sind Beteiligungen an Feriensiedlungen und Spekulationsgeschäfte mit hohen Renditeversprechen. Es handelt sich bei diesen Geschäften in der Regel um Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen und Privathaushalten ohne Beteiligung von Geldinstituten. Veröffentlicht werden solche Angebote häufig in Kleinanzeigen überregionaler Tageszeitungen. Wegen fehlender Markttransparenz ist der Graue Kapitalmarkt oft Handlungsfeld unseriöser Anbieter. Den versprochenen Renditen steht ein extrem hohes Risiko gegenüber – bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes.

Grundkapital – Das Grundkapital besteht aus der Summe der Nennwert der ausgegebenen Stamm –und Vorzugsaktie. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft muß mindestens 50.000 Euro betragen. Das Grundkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite zu finden und ist unter dem Eigenkapital eingeordnet.

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