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29.09.2011

Effekten – Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare Wertpapiere. Zu ihnen zählen Aktien, Anleihen aber auch Derivate oder Optionsanleihen. Vertretbarkeit besteht dann, wenn die gehandelten Effekten eines Emittenten austauschbar sind, das heißt einheitlich nach Gattung, Stückzahl oder Nennwert bestimmt sind.

Effektenlombardkredit – Unter einem Effektenlombardkredit wird die Beleihung von Wertpapieren verstanden. Diese können in der Regel nicht bis zum vollen Nominal- bzw. Kurswert beliehen werden (Anleihen in der Regel zu 80 und Aktien zu 50 Prozent). Sofern der Wert der Sicherheiten unter das Volumen des in Anspruch genommenen Kredits fällt, kann der Kreditgeber Nachschuss verlangen. Kommt der Kreditnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Kreditgeber berechtigt, das Depot ganz oder teilweise zu liquidieren.

Effektive Stücke – Physisch aufgelegte Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein. In der Zeit des weitgehend elektronischen Wertpapierhandels sind effektive Lieferungen ungebräuchlich geworden.

Effektivverzinsung – Die Effektivverzinsung gibt die reale Verzinsung eines Investments oder Kredits an, nach Abzug aller Nebenkosten wie dem Agio und anderen Gebühren. Gegenteil: Nominalverzinsung.

Eigenhandel – Wertpapierorders einer Bank auf eigene Rechnung.

Eigenkapitalquote – Die Eigenkapitalquote errechnet sich als Prozentanteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Bezogen auf ein Investment vermag eine niedrige Eigenkapitalquote die Rentabilität des eingesetzten (Eigen-)Kapitals zu erhöhen. Dieser Zusammenhang wird als Hebel- oder Leverage-Effekt bezeichnet. Indes erhöht dies auch die Risiken, da auf das aufgenommene Fremdkapital auch bei einem Fehlschlagen des Investments Zins und Tilgung zu entrichten sind.

Emerging Markets – Vgl. Schwellenländer.

Emission – Eine Emission bezeichnet den Prozess des Auf-den-Markt-Bringens von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen.

Emissionsinstitut – Eine Emissionsinstitut ist ein Kreditinstitut, das die Emission eines Wertpapiers durchführt.

Emittent – Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren. Bei Aktien handelt es sich dabei um Unternehmen; bei Anleihen kann es sich um Unternehmen, öffentliche Körperschaften, den Staat und andere Institutionen handeln.

Entnahmeplan – Entnahmeplan- oder Auszahlungspläne sind praktisch das Gegenstück zu Sparplänen. Im Rahmen eines Entnahmeplans werden regelmäßig feste Beträge aus dem angelegten Vermögen an den Anleger ausbezahlt. Dabei ist zu entscheiden zwischen Entnahmepläne mit oder ohne Kapitalverzehr.

Eröffnungskurs – Erster festgestellter Kurs nach Eröffnung des Börsenhandels.

Indizierte Erträge – Bei der Berechnung indizierter Erträge werden die Erträge eines Investements von einem festgelegten Indexwert ausgehend berechnet. Indizierte, monatliche Erträge werden zur Ermittlung statistischer Daten wie der Standardabweichung, Alpha, Beta, R-Quadrat benötigt. Des weiteren kann mit Hilfe der Erfolg unterschiedlicher Investments in einem bestimmten Zeitraum verglichen werden.

Erträge – Erträge mehren den Unternehmenserfolg durch einen Wertzugang aufgrund der Erstellung oder den Verkauf von Gütern. Er muss dabei nicht unmittelbar zahlungswirksam werden. Unterschieden werden ordentliche und außerordentliche Erträge. Mit Erträgen werden auch unscharferweise Gewinne bezeichnet. So werden in der Fondsbranche Zins- und Dividendeneinnahmen als ordentliche Erträge im Gegensatz zu außerordentlichen Erträge aus dem Verkauf von Anteilen sowie Erlösen aus Bezugsrechten bezeichnet. Ordentliche Erträge aus Fondsinvestment unterliegen vollständig der Steuerpflicht.

Ertragssteuern – Ertragssteuern werden nach HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen. Es handelt sich dabei um diejenigen Steuern, deren Bemessungsgrundlage das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) ist.

ETF – Abkürzung für Exchange Traded Funds. Dabei handelt es sich im enegern Sinne um Fonds, deren Vermögensstruktur an die Zusammensetzung und interne Gewichtung eines Index‘ gebunden ist und die jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können. Beim An- und Verkauf wird lediglich ein vergleichsweise deutlich geringere Differenz (Spread) berechnet. Inzwischen werden auch einige aktive gemanagte Fonds, die über die Börse handelbar sind, als ETFs bezeichnet. Im Zuge des verstärkten Börsenhandels klassischer Investmentfonds hat sich damit die Trennung zwischen den beiden Investmentkategorien mittlerweile vermischt. Im Januar 2007 waren rund 215 ETFs in Deutschland zum Handel zugelassen, davon waren 188 Indexfonds, also ETFs im engeren Sinne.

Eurex – Die Eurex entstand Ende 1998 durch den Zusammenschluss der Deutschen und der Schweizer Terminbörse als gemeinsame Plattform für den Handel mit Optionen und Futures. Sie ist inzwischen die weltweit größte Terminbörse und der führende Abwickler des Wertapapierhandels in Europa.

Euribor – European Interbank Offered Rate. Es handelt sich dabei um den Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen mit einer festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten verlangen. Er ist bei variabel verzinslichen Euro-Anleihen der wichtigste Referenzzinssatz.

Europäische Zentralbank (EZB) – Die EZB hat am 1. Januar 1999 die geldpolitische Verantwortung von den nationalen Notenbanken der Eurozone übernommen. Sie ist Nachfolger des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und nach deutschem Vorbild unabhängig von Weisungen politischer Instanzen. Wesentliches Entscheidungsgremium ist der Rat der EZB. Diesem gehören die Präsidenten der Notenbanken der Euro-Teilnehmerländer und das Direktorium der EZB an. Das sechsköpfige Direktorium ist die Geschäftsführung des Instituts. Die Leitlinien der europäischen Geldpolitik werden vom Rat festgelegt. Die EZB formt das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) zusammen mit den nationalen Notenbanken der Euro-Teilnehmerländer. Der Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt am Main.

Europäisches Währungssystem (EWS) – Als Vorläufer des Euro regelte das EWS die Wechselkurse zwischen den jeweiligen Währungen und sollte vor der Einführung einer Einheitswährung diese Kurse in ein stabiles Verhältnis zueinander bringen. Die Kurse durften nur in einer engen Bandbreite schwanken und mussten von den Notenbanken der Mitgliedsstaaten in diesen Bandbreiten gehalren  werden.

Exchange Traded Funds – siehe ETF

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