Abschreibung – Nach IAS (35.5, 38.7) die planmäßige Verteilung der Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Vermögensgegenstandes über dessen Nutzungsdauer.
Ad-hoc-Publizitätspflich – Die Ad-hoc-Publititätspflicht ist die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, Informationen, die den Kurs der eigenen Wertpapiere maßgeblich beieinflussen könnten, unverzüglich zu veröffentlichen. Geregelt wird diese Verpflichtung durch § 15 Wertpapierhandelsgesetz. Veröffentlicht werden muss in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder in einem überregionalen und öffentlich zugänglichen elektronischen Medium.
Agio – oder auch Aufgeld bezeichnet einen Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers. Dieser Aufschlag wird meist in Prozent ausgedrückt. Das Agio und der Nennwert ergeben dann den Ausgabepreis. Das Gegenteil von Aufgeld oder Agio ist das Disagio oder Abgeld. Bei Investmentfonds deckt das Agio in der Regel die Vertriebskosten des Anbieters. Üblich ist ein Agio zwischen 0,25 % und 1,00 % für Geldmarktfonds, 2,50 % bis 4,00 % für Rentenfonds und 3,00 % bis 6,50 % für Aktienfonds.
Aktie – ist ein Wertpapier. Mit der Aktie übernimmt der Inhaber einen Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Gleichzeitig erwirbt er die damit verbundenen Rechte. Dazu gehört das Recht Hauptversammlungen zu besuchen und dort abzustimmen. Das deutsche Aktiengesetz kennt unterschiedliche Formen von Aktien. Die Inhaberaktie, die Namensaktie und die Vorzugsaktie.
Aktienanleihe – Der Herausgeber einer Schuldverschreibung behält sich das Recht vor, die Begebung unter im einzelnen genau festgelegten Bedingungen durch Lieferung von Aktien zu tilgen. Im Gegensatz zu den üblichen festverzinslichen Wertpapieren weisen die Aktienanleihen einen höheren Nominalzins aus. Denn während der Anleger in bei einem festverzinslichen Wertpapier sein eingesetztes Kapital bei Fälligkeit zu 100 Prozent zurückerhält, ist dies bei Aktienanleihen nicht unbedingt der Fall.
Aktienfonds – ist ein Investementfonds, der das Geld der Anleger in Aktien investiert. In Deutschland sind mehrere tausend Fonds zum Vertrieb zugelassen. Aktienfonds können sich auf Branchen, Länder oder andere Schwerpunkte konzentrieren. Das Risiko des einzelnen Anlegers wird durch die Streuung, also die Vielzahl der unterschiedlichen Aktien in einem Fonds, reduziert.
Aktiengesellschaft – oder kurz: AG. Form der Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Anteilseigner auf ihre Kapitalbeteilung, die durch die ausgegebenen Aktie repräsentiert wird, beschränkt ist. Die Geschäfte der Aktiengesellschaft werden durch den Vorstand geführt und durch den Aufsichtsrat, der auch den Vorstand bestellt, überwacht.
Aktienindex – Anhand eines Musterdepots (Aktienkorb) errechnete statistische Kennzahlen über die Entwicklung der erfassten Aktienkurse an einer oder mehreren Börsen. Der Stand des jeweiligen Index hat (wie die Erfahrung zeigte) für Kauf- und Verkaufsentscheidungen eine erhebliche Bedeutung. Auch gelten Gesamtmarkt-Indizes (wie etwa der DAX) weithin als Konjunkturbarometer.
Alpha – Rendite-Kennziffer. Ist die mittlere Rendite eines Titels oder Portefeuilles größer als vom Marktrisiko aus gesehen erwartet, dann ist der Alpha-Wert positiv, andernfalls negativ.
Amtlichter Handel – Darunter versteht man den Handel von Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Die Unternehmen müssen, bevor sie zugelassen werden, eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt die so genannte Publikationspflicht. Die Kursfeststellung erfolgt über amtlich zugelassene Makler. Die Kurse müssen in einem Kursblatt veröffentlich werden. Daneben gibt es jedoch inzwischen dank der elektronischen Medien eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten über die Kursentwicklung.
Anlagegrenzen – Nach dem KAGG darf ein Fonds maximal 5 % – in Ausnahmefällen bis zu 10 % – des Fondsvermögens ist ein einzelnes Wertpapier investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens Rechnung getragen werden, nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen.
Anlagepolitik – Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens eines Fonds durch das Management. Dieses setzt sich Anlageziele, zum Beispiel eine Rendite zu erwirtschaften die über der Entwicklung eines Referenzindex‘ liegt. Die Anlagepolitik wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden dabei Grundsatz-Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie Absicherungen gegen Kursverluste getroffen.
Anlagevermögen – Im Anlagevermögen werden dauerhafte Vermögensgegenstände eines Unternehmens erfasst. Das können z. B. Maschinen oder Büroeinrichtungen sein. Das Anlagevermögen gliedert sich in der Regel in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen. Das Anlagevermögen wird auch als Buchwert angesetzt, der die Substanz einer Firma widerspiegeln soll. Notiert eine Aktie unter dem auf sie rechnerisch entfallenden Buchwert, ergibt sich für den Anleger die Chance, einen Gewinn zu erzielen, falls diese Unterbewertung an der Börse irgendwann anerkannt wird.
Anleihe – ist der umfassende Begriff für Schuldverschreibungen, also: festverzinsliche Wertpapiere, aber auch Nullkupon-Anleihen, Länderanleihen etc. Es gibt sowohl öffentliche Anleihen- also Schuldverschreibungen des Bundes, der Länder oder Kommunen – als auch Industrieanleihen. Unter den Begriff fallen im Grunde auch Pfandbriefe der Hypothekenbanken. Bei einer festverzinslichen Anleihe wird der Zinssatz über die gesamte Laufzeit nicht verändert im Gegensatz zur variabel verzinslichen Anleihen. Hierbei wird der Zinssatz periodisch der aktuellen Marktanlage angepasst. In der Regel sind Anleihen zum Börsenhandel zugelassen. Die aktuelle Rendite der Papiere richtet sich dann nach dem Kapitalmarktzinsniveau. Der Kurs einer Anleihe kann daher sowohl sinken als auch steigen. Grundsätzlich gilt: Steigende Zinsen führen zu fallenden Kursen und umgekehrt. Langlaufende Papiere und Anleihen weisen historisch betrachtet die höchsten Kursschwankungen aus, was durch die Hebelwirkung bei längeren Zeiträumen bedingt ist. Je näher die Endfälligkeit einer Anleihe rückt, desto geringer werden die durch Veränderungen des Kapitalmarktzinses ausgelösten Kursschwankungen, da zum Verfalltag die Anleihe in der Regel zum Nennwert zurückgezahlt wird.
Anleihearten – Anleihen können vom Grundsatz her nach der Art des Emittenten unterschieden werden: Staatsanleihen sind Anleihen der öffentlichen Hand und genießen in der Regel eine höhere Bonität, da Staaten die Höhe ihrer Einnahmen durch hoheitliche Akte beeinflussen können. Schuldverschreibungen werden meist von Kreditinstituten des öffenltich-rechtlichen Sektors (z. B. Landesbanken), Industrieanleihen werden von Unternehmen emittiert. Auslandsanleihen stammen von ausländischen Emittenten.
Anleihemarkt – ist der Platz, an dem Anleihen an der Börse gehandelt werden. Im Gegensatz zum Aktienmarkt wird meistens nur ein Kurs pro Tag festgestellt. Zu diesem werden dann alle vorhandenen Kauf- und Verkaufsaufträge abgerechnet, wobei der Kurs in der Höhe zustande kommt, bei welcher die höchstmögliche Zahl von Kauf- und Verkaufsaufträgen abgewickelt werden kann.
Anteilswert – Der Begriff kommt aus der Geldanlage in Fonds. Das Vermögen des jeweiligen Fonds geteilt durch die ausgegebenen Anteile ergibt den Wert eines Anteils. Diesen bezeichnet man auch als Net-Asset-Value oder Inventarwert. Dieser ist mit dem Rücknahmepreis identisch. Der kann sich täglich verändern, denn er richtet sich nach den Kursen der im Fonds enthaltenen. In der Regel wird der Anteilspreis eines Fonds täglich festgestellt. Man spricht dabei vom Pricing, welches in der Regel von hierauf spezialisierten Dienstleistern vorgenommen wird. Kostenbewusste Fonds lassen deshalb den Anteilswert nur einmal wöchentlich feststellen, da die hierdurch eingesparten Kosten den Anlegern zugute kommen.
Antizyklisches (Anlage-) Verhalten – Investiert wird, wenn die Kurse gefallen, verkauft wird dann, wenn die Kurse wieder gestiegen sind. Bei diesem Verhalten ist das Timing besonders wichtig. Anderenfalls ist die Gefahr groß, dass zu früh gekauft wird, dann muss man entweder Verluste realisieren oder aussitzen. Verkauft man in einer Aufwärtsbewegung zu früh, können mögliche Gewinne nicht realisiert werden.
AS-Fonds – oder auch Altersvorsorge-Fonds sind eine vom Gesetzgeber seit dem April 1998 in Deutschland zugelassen und seit Ende 1998 angebotene besondere Form von Investmentfonds, bei der neben den üblicherweise zugelassenen Wertpapieren auch in Immobilien investiert werden darf. Zwar gibt es vorgeschriebenen Bandbreiten für die Investition in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Immoblien. Diese sind allerdings relativ weit gesteckt. In der Praxis führt dies dazu, dass AS-Fonds wegen der unterschiedlichen Ausnutzungen der Bandbreiten kaum miteinander vergleichbar sind. In der Praxis führen AS-Fonds entgegen ursprünglicher Annahmen eher ein Schattendasein. Die Anleger haben diese Form der Mischung unterschiedlicher Anlageprodukte nicht angenommen.
Asset-Allocation – ist der nach Währungen, Ländern, Branchen und Einzeltiteln differenzierte Vermögensverwaltungsansatz, z. B. bei Investmentfonds oder Vermögensverwaltungen. Untersuchen zurfolge leistet die Einzeltitelauswahl nur einen sehr geringen (laut Experten weniger als 5 % betragenden) Beitrag zur Performance. Vielmehr kommt es darauf an, eine sinnvolle Streuung der Vermögenswerte nach Ländern, Währungen und Branchen vorzunehmen. Breite Streuung begrenzt das Verlustpotential und vermeide unnötige Volatilität. Zur Asset-Allocation gehört auch die Entscheidung über den Anteil an Aktien, Renten und Cashpositionen am Gesamtportfolio. Jedoch muss zunächst Klarheit darüber bestehen, welche Anlageziele verfolgt werden. Je nachdem, ob konserativ, ausgewogen oder eher dynamisch investiert werden soll, ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Asset-Allocation. Eine breite Streuung auch kleinere Anlagebeträge ist am sinnvollsten über einen sogenannten Dachfonds möglich. Die Entscheidung, in welcher Kategorie investiert wird, sollte ein Anleger anhand einer Risikoprofil-Analyse vorbereiten.
Ausgabeaufschlag – siehe Agio
Ausgabepreis – nennt man den um das Agio erhöhten Inventarwert oder Rücknahmepreis eines Investmentfonds. Die englische Bezeichnung für Ausgabepreis lautet offer.
Ausländische Fonds – Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschriedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden: – Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen, – nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen, – alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen. Registrierte Auslandsfonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht-registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.
Ausländische Quellensteuer – in einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer, durch die die Erträge gemindert werden. Anleger können im Rahmen der Steuerveranlagung über die Anlage AUS die auf die ausländische Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen beziehnungsweise als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften angesetzt werden, soweit mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtanlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich. Gegenüber dem deutschen Fiskus könne aber nur 15 % angerechnet werden. Im Falle einer höheren Quellensteuer muss sich der Anleger die Steuern vom Quellensteuerstaat zurückholen.
Auslandsfonds – Investmentfonds, die von Investmentgesellschaften im Ausland aufgelegt wurden. Dabei kann die ausländische Gesellschaft durchaus eine Tochter einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft sein.
Ausschüttende Fonds – Im Gegensatz zu thesaurierenden Fonds werden bei diesen Anlagen die dem Fonds zugeflossenen, ordentlichen und gegebenenfalls auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilsinhaber ausgeschüttet. Ordentliche Erträge von Wertpapierfonds sind Dividenten und/oder Zinsen, außerordentliche Erträge sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt und veröffentlicht. Der Anteilspreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Fonds werden häufig mit einer ausschüttenden und eine thesaurierenden Tranche aufgelegt. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile.
Auszahlungsplan (Entnahmeplan) – nennt man den regelmäßigen Verkauf von Anteilen aus einen Investmentvermögen, wobei jeweils so viele Anteile verkauft werden, dass der Verkaufserlös einer gleichbleibenden hohen Betrag ergibt. Wegen des mit einem Auszahlungsplan verbundenen negativen Cost-averaging-Effektes sollte man Auszahlungspläne nicht zu Lasten volatiler, also stark schwankender Investmentfonds vereinbaren. Vielmehr empfiehlt es sich, den für die nächsten Jahre benötigten Anteil in einen konserativen Fonds umzuschichten und nur für längerfristige nicht benötigte Anteile einen eher dynamischeren Fonds wählen.